Amtliche Hinweisbekanntmachungen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung prüft die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen wie bisher in der Umschau auch in auf Garbsen zugeschnittenen Internetangeboten.

Begründung:

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen in Garbsen erfolgen gemäß § 14 der Hauptsatzung in der örtlich zuständigen Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Darüber hinaus hat der Rat beschlossen, zusätzlich auch in der Umschau entsprechende Hinweisbekanntmachungen zu veröffentlichen. (Leider steht die aktuelle Fassung der Hauptsatzung im MORE-Rubin-System nicht zur Verfügung!) Das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger befindet sich allerdings in einem Wandel hin zur verstärkten Nutzung digitaler Medien. Eine Hinweisbekanntmachung erfolgt zwar auch auf den Internetseiten der Stadt Garbsen. Allerdings nutzt selbst die Stadt Garbsen z.B. für die Ankündigung von Kulturveranstaltungen daneben andere Internetmedien, z.B. das Angebot von Garbsen City News.

Dieses Mittel zusätzlicher Gewinnung von Aufmerksamkeit sollte auch für Hinweise auf amtliche Veröffentlichungen genutzt werden. Deshalb ermittelt die Verwaltung die erforderlichen Kosten einer zu der in der Umschau analogen nachrichtlichen Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen auch bei Garbsen City News, prüft die Rechtmäßigkeit und legt die Ergebnisse dem Rat zur Entscheidung kurzfristig vor. Sollten neben Garbsen City News weitere vergleichbare Angebote für Garbsen existieren, sind diese in die Prüfung einzubeziehen.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender