„Der Verwaltungsausschuss hatte in seiner letzten Sitzung auf Initiative der SPD hin dem Rechnungsprüfungsamt zusätzlichen 37 Detailfragen zum Themenkomplex aufgegeben. Leider müssen wir auf die Beantwortung noch immer warten!“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Karsten Vogel. Die SPD-Fraktion hat sich aber in den letzten Wochen sehr intensiv und gründlich mit der Geldanlage der SEG bei der Greensill Bank beschäftigt, Akteneinsicht genommen und den ersten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ausgewertet.
„Wir sind zusammen mit unserem Bürgermeisterkandidaten Claudio Provenzano zum Entschluss gekommen, dass dieser Bericht zwar grundsätzlich ordentlich erarbeitet wurde, jedoch viele Punkte nur oberflächlich oder sogar widersprüchlich und nicht ausreichend begründet wurden.“, so Vogel weiter.
Vor allem die im Bericht unterstellte Unabhängigkeit des Finanzberaters, des Wirt-schaftsprüfers und der Rating Agentur wird bezweifelt. Bis auf die BAFIN haben alle drei Entgelte in Form einer Bezahlung oder Provision von der Greensill Bank oder der Greensill Capital für Ihre Tätigkeiten erhalten.
Des Weiteren geht aus dem Bericht nicht hervor, ob eine eigene interne Prüfung durch die SEG oder die Inanspruchnahme eines weiteren Beraters erfolgt ist. Im Gegenteil wurde sich ausschließlich auf die Aussage eines Finanzberaters zum Thema Rating, Geschäftsmodell und Jahresabschluss der Greensill Bank berufen, obwohl in den Unterlagen ein Vermerk dieses Beraters vorliegt, dass alle seine Aussagen und Angaben nur eine unverbindliche Information sind und es sich um keine individuelle Beratung im Interesse des Kunden handelt! Trotzdem haben sich die Beteiligten für die Anlage bei der Greensill Bank entschieden. Bei anderen Geldanlagen, die in den Jahren zuvor getätigt wurden, waren zur Absicherung immer zwei unterschiedliche Beratungsgesellschaften beteiligt!
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Dienstanweisung zu Anlagekriterien der Stadt Garbsen, auf die sich das Rechnungsprüfungsamt beruft. Die uns vorliegende Dienstanweisung fußt auf einer Änderung, die erst am 29.09.2020 vom Bürgermeister unterzeichnet wurde und somit auch dann erst in Kraft getreten ist.
Das Rechnungsprüfungsamt verweist somit auf eine Dienstanweisung, die zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung so noch nicht galt. Auf Nachfrage, auf welche Dienstanweisung sich die Beteiligten denn dann berufen haben, erhielten wir die identische Dienstanweisung (Stand 29.09.2020) zu den Anlagekriterien nochmals.
„Aus den oben genannten Gründen und den weiteren wichtigen noch offenen Punkten im Rahmen unserer 37 Fragen hat unser Bürgermeisterkandidat Claudio Provenzano der Fraktion empfohlen, sich an die Kommunalaufsicht der Region Hannover zu wenden und zu bitten, diese Angelegenheit ebenfalls zu überprüfen. Dieser Empfehlung hat sich die Fraktion angeschlossen.“, so Karsten Vogel.
„Als gewählte Volksvertreter sind wir es den Bürgerinnen und Bürger schuldig, hier eine zuerst einmal eine lückenlose und transparente Aufklärung zu fordern und erst danach über Konsequenzen und zukünftige Vorgehensweisen bei Geldanlagen zu entscheiden. Nur wenn wir genau wissen, wo und wie Fehler entstanden sind, können wir für gezielte Lösungen sorgen!“, so Claudio Provenzano.