Der Verwaltungsausschuss beauftragt das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen dessen Prüfungen zur Geldanlage des Eigenbetriebes Stadtentwässerung bei der Greensill Bank folgende Fragen einzubeziehen:
1. Welche Gesetze, Verordnungen, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen oder interne Mitteilungen sind die in diesem Kontext relevanten?
2. Gab es zwingende Gründe für die Umschichtung der Geldmittel vom Giro- auf das Festgeldkonto?
3. Ist es richtig, dass das RPA von der SEG gefordert hat, die vorhandene Liquidität unter Vermeidung von Negativzinsen anzulegen? Wenn ja, welche Risikobewertung lag dem Zugrunde?
4. Wer hat den Auftrag für die Einschaltung eines Finanzberaters erteilt?
5. Ist dies im Einvernehmen der Geschäftsleitung insgesamt erfolgt?
6. Hat der Finanzberater die Ausschreibung veranlasst und durchgeführt?
7. Ist der Finanzberater zertifiziert und hätte in dem Rahmen seiner Tätigkeit die Wirt-schaftlichkeit der Bank beurteilen müssen?
8. Wäre es geboten gewesen, die öffentlichen Geschäftsberichte der Greensill Bank insbesondere vor dem Hintergrund der sprunghaften Entwicklung von 2018 auf 2019 kritisch zu hinterfragen?
9. Sind die Rücklagen nicht als Sondervermögen im Sinne von § 9 Kassenwesen der Betriebssatzung zu beurteilen?
10. Gab es nach der Betriebssatzung ein Erfordernis das Dez. 2 zu beteiligen? Wenn ja, ist dies dann erfolgt?
11. Der Eigenbetrieb ist rechtlich keine selbstständige Einheit und somit Teil der Verwaltung, die der Aufsicht des Bürgermeisters unterliegt? Ist diese Aufsichtspflicht wahrgenommen worden und wenn ja, in welcher Form?
12. Gibt es ein Risikomanagement / eine Risikostrategie und ein internes Kontrollsystem in der Stadtverwaltung für solche Anlagen?
13. Sind vor der Anlage bei Greensill die Hausbanken konsultiert worden und sind mit ihnen eventuell Verhandlungen mit welchen Ergebnissen aufgenommen worden?
14. Wie ist die Stadt auf Greensill aufmerksam geworden?
15. Wer hat die Verbindung zur Greensill Bank hergestellt?
16. Ist die Auswahl nachvollziehbar?
17. Wer hat bei der Kontoeröffnung unterzeichnet?
18. Wer hat die Einlage bei Greensill positiv bewertet?
a) Wer war(en) der/die beauftragte Finanz-/Anlageberater/in?
b) Wer hat ihn/sie beauftragt?
c) Gibt es dazu ein Beratungsprotokoll, wie es gesetzlich von der BAFIN vorgeschrieben ist?
19. Prüfung der Greensill Bank:
a) Wer hat die Greensill-Bank regelmäßig überprüft (außer Ebner Stolz) und eine un¬eingeschränkte Empfehlung gegeben?
b) Welche aussagekräftigen Unterlagen gibt es dazu bei der Stadt Garbsen?
20. Hat sich von den Verantwortlichen keiner gefragt, warum Greensill höhere Festgeldzinsen zu zahlen bereit war als am Geldmarkt üblich?
21. Ist den Verantwortlichen bewusst gewesen, dass höhere Erträge immer auch höhere Risiken bedeuten?
22. Ist bekannt gewesen, dass laut NKomVG Geldanlagen immer „sicher und werterhaltend“ zu tätigen sind?
23. Wurde bei der Festgeldanlage diversifiziert oder nach dem Prinzip „alle Eier in einen Korb“ gehandelt?
24. Sind die Bestimmungen gemäß der Punkte 4.3.2 b) und c) der Anlage 20/50.80 zur ADA 20/50.00 für das Finanzmanagement der Stadt Garbsen beachtet worden?
25. Durch das Rechnungsprüfungsamt wird durch städtische Mitarbeiter/innen städtisches Verhalten geprüft. Ist angedacht worden, die Angelegenheit auch durch externe Institutionen (Wirtschaftsberater, Prüforganisationen, …) überprüfen zu lassen?
26. Compliance-Abteilung
a) Gibt es bei der Stadt neben dem RPA auch eine Compliance-Abteilung?
b) Wenn ja, war sie bei der Anlage beteiligt?
27. Wer kontrolliert grundsätzlich das kommunale Liquiditäts- und Cash-Management?
28. Geschäft der laufenden Verwaltung
a) Fällt jede Geldanlage der Stadt unter die Rubrik „Geschäft der laufenden Verwaltung“?
b) Wenn ja, was spricht dagegen, bei Summen ab einer Höhe von X mindestens den VA, der ja nichtöffentlich tagt, zu informieren oder gar an den Entscheidungen zu beteiligen?
29. Gibt es eine Haftung der Verantwortlichen für diese Anlage, bzw. können Verantwort¬liche in Regress genommen werden? Sind sie diese ggf. dagegen versichert?
30. Welche Schlussfolgerungen sind für das zukünftige Handeln gemäß Anlage 20/5.80 (betreffend das Finanzmanagement der Stadt Garbsen) zu ziehen?
31. Sind laufende Projekte in 2021 ff gefährdet? Falls ja, welche genau?
32. Sind Investitionen in 2021 ff gefährdet? Falls ja, welche genau?
33. Ein Rating vom 29.08.2019 mit der Bewertung A- geht auch auf die Risiken der Greensill Bank AG und Greensill Gruppe ein. Hat sich jemand ausführlich mit dem Rating beschäftigt? Selbst die Rating Agentur weist darauf hin, sich bei der Anlage¬entscheidung nicht allein auf dieses Rating zu verlassen, es nicht als Empfehlung oder Tatsachenbehauptung zu sehen.
34. Kennt die Verwaltung das Rating vom 16.10.2020? Die Bank wurde auf BBB+ gesetzt. Wenn man das Rating kannte, hätte man sich frühzeitig um eine vorzeitige Auflösung des Festgeldes kümmern können.
35. Welche vergleichbaren Investitionen aus dem Gesamthaushalt der Stadt Garbsen gibt es zurzeit?
36. Wo hat die Stadt ihre liquiden Mittel angelegt und in welcher Form wird dort der mögliche Wertverlust abgesichert?
37. Gibt es im Dez. 2 ein Anlagemanagement von Finanzmitteln und in welcher Form werden Mittel der Eigenbetriebe, die ja auch Finanzen der Stadt sind, mit in die Be-trachtungen einbezogen?

Begründung

Die bei der gemeinsamen Online-Sitzung von VA, WiFi und Betriebsausschuss SEG ge­gebenen ersten Erklärungen und Antworten haben noch Vieles im Unklaren gelassen und deutlich gemacht, dass weitere Klärungen unabdingbar sind. Die Beauftragung des RPA durch den Bürgermeister wird hier zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen. Die Un­abhängigkeit dieser Prüfung bedeutet aber, dass nicht davon auszugehen ist, dass das RPA deckungsgleich zu den Problemen ermitteln wird, die auch seitens der Politik gese­hen werden. Um hier deutlich zu machen, worauf der Fokus liegen sollte, ist die Einbe­ziehung und Beantwortung obiger Fragen in den Untersuchungskatalog zielführend und zwingend. Von der Art und Weise der Antworten wird u. a. abhängen, welche organisato­rischen, rechtlichen und politischen Konsequenzen zu ziehen sind und evtl. auch, welche personellen Folgerungen diskutiert werden müssen.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender