Bereits vor über 10 Jahren hat die SPD in Garbsen Anträge gestellt, für die Garbsener Schulen ein Medienentwicklungskonzept zu erstellen. Diese wurde dann beginnend ab 2009 in die Tat umgesetzt. Am Anfang stand die Medienentwicklungsplanung durch die Firma Dr. Garbe Consult, aus der sich eine Beschaffung von IT-Hardware im ersten Schritt ergab. Im Laufe der folgenden Jahre wandelten sich die Schwerpunkte zu Vernetzungslösungen. Mehrfach war es die SPD, die sich im Rahmen der Haushaltsberatungen gegen Ansatzkürzungen in dem Bereich engagierte.

Welche Bedeutung die Ausstattung der Schulen für digitales Lernen hat, wurde uns allen im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie mehr als deutlich vor Augen geführt. Die Schulen wurden und werden geschlossen und der Unterricht soll digital erfolgen.

Dabei wird klar, dass die Situation auch in Garbsen trotz der Vorlaufzeit und zusätzlicher finanzieller Unterstützung von Bund und Land noch nicht ausreichend ist. Um einen Überblick der aktuellen Situation in den Garbsener Schulen und den konzeptionellen Ansatz der Verwaltung zu erhalten, hat die SPD heute die anhängende Anfrage an die Verwaltung gerichtet:

Die Vorschriften zum aktuell verschärften Lock Down sehen in Niedersachsen vor (Stand 06.01.2021), dass Grundschüler erst ab dem 18.01.2021 zur Schule gehen. Vorgeschal­tet ist ab dem 11.01.2021 eine Woche des „Distanzlernens“, danach wird im Wechselmo­dell („Szenario B“) unterrichtet, das heißt, dass die eine Hälfte in den Klassenräumen Präsenzunterricht genießt, die andere Hälfte währenddessen zu Hause unterrichtet wird. An den weiterführenden Schulen gilt grundsätzlich „Homeschooling“, mit Ausnahme der Abschlussklassen, für die Präsenzunterricht gilt.

Die Beschlüsse des MK werden der aktuellen Pandemielage angepasst und sich in Zu­kunft wei­terhin ändern. So ist eher von einer zeitlichen Ausdehnung der aktuellen Rege­lungen bzw. von noch schärferen Vorschriften auszugehen als von Lockerungsmaßnah­men.

In Konsequenz dieser Sachlage wird das digitale Lernen im Homeschooling zur vorherr­schenden Unterrichtsform werden.

Die pädagogischen Konzeptionen und Umsetzungen dazu liegen im Arbeits- und Verant­wor­tungsbereich der Schulen, also letztlich beim MK bzw. bei der Landesregierung, da das Land Anstellungsträger und Dienstherr der Lehrer/innen ist.

Da digitaler Unterricht aber nur stattfinden kann, wenn die entsprechenden Geräte im Home­schooling und in den Schulen vorhanden sind, ist hier die Kommune gefordert, die u. a. für die sächliche Ausstattung ihrer Schulen zuständig ist. Auch der finanzielle und soziale Aspekt rückt hier in den Vordergrund, wenn Schüler/innen aus bildungsfernen Haushalten und/oder in prekä­ren Verhältnissen lebend, aus Mangel an (geeigneten) Ge­räten am digitalen Lernen nicht oder nur eingeschränkt teilnehmen können.

Gleichzeitig wird jedoch digitales Lernen auch über die Zeiten von Corona hinaus integ­raler Be­standteil der schulischen Bildungsarbeit bleiben wird. Das erfordert auch weiterhin eine kontinu­ierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der Ausstattung unserer Schulen, die die SPD bereits seit mehr als 15 Jahren immer wieder durch entsprechende Anträge für die Medienentwicklungs­planung getrieben hat.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Gibt es aus den reichlichen finanziellen Mitteln des Digitalpaktes und des Medienent­wicklungs­planes heraus Möglichkeiten, bedürftigen Schüler/innen die notwendigen Geräte z. B. für die Zeit des Homeschoolings zu leihen?
  2. Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Geräte zur Verfügung zu stel­len?
  3. Da die fast komplette Umstellung des Unterrichts an einer Schule auf digitales Lernen auch einen hohen Aufwand an technischer Kompetenz und Administration erfordert, stellt sich die Frage, ob und in welcher Form die Verwaltung hier mit ihren Fachkräften Unterstützung bieten kann. Dies gilt auch für die Einweisung der Schüler/innen in die Benutzung der – möglicher­weise städtischen – Geräte.
  4. Da alle diese Maßnahmen und denkbare weitere nur in Zusammenarbeit mit den Schu­len sinn­voll umsetzbar sind: Hat die Verwaltung schon Kontakt mit den Schulleitungen aufgenommen und Gespräche geführt, um die oben angesprochenen Probleme zu lö­sen, oder steht dies demnächst auf der Agenda?
  5. Welche kurz-, mittel- und ggf. langfristigen Änderungen am bestehenden Medienentwicklungs­plan werden als erforderlich angesehen?

Karsten Vogel Wilfried Aick

Fraktionsvorsitzender Ratsherr