Beschlussvorschlag
1. In dem beabsichtigten Anhandgabevertrag wird eine Formulierung aufgenommen, die unmissverständlich darauf hinweist, dass die der Beschlussvorlage zu Grunde liegende Projektskizze keine präjudizierende Wirkung für die späteren Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitpla-nung hat und dass die weitere Planungsentwicklung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen politischen Gremien der Stadt Garbsen steht.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der weiteren Projektentwicklung auf der Grundlage des beabsichtigten Anhandgabevertrages auf eine Reduzierung des in der Projektskizze vorgese-henen Baukörpers am westlichen Rand des Rathausplatzes hinzuwirken.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der weiteren Projektentwicklung die Möglichkeit einer "Markthalle" einzubringen.


Begründung
Zu 1. Der Beschlussvorlage ist ein Entwurf eines Anhandgabevertrages nicht beigefügt. Es muss aber - für beide Seiten - deutlich sein, dass mit der beabsichtigten vertraglichen Vereinbarung keine - unzulässige - Vorabbindung für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren erfolgt.
Zu 2. Für den Rathausplatz muss eine Dimension erhalten bleiben, die es ermöglicht, ihn z.B. für Veranstaltungen und als zentralen Platz im Quartier sinnvoll nutzen zu können. Das erscheint gemäß dem Entwicklungsabschnitt I der Projektskizze nicht ausreichend gewährleistet zu sein. Hier muss eine Optimierung des Projektes erfolgen.


Zu 3. In dem gegenwärtigen Stand der Projektskizze ist zwar in der Erdgeschosszone im zweiten Bauabschnitt Einzelhandel vorgesehen. Wünschenswert aus Sicht der SPD ist aber ein Bereich, der über das reine Einkaufen Aufenthaltsqualität besitzt (Arbeitstitel "Markt-halle"). Diese Möglichkeit sollte in der weiteren Projektplanung geprüft werden.



Karsten Vogel Martin Fochler
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende