Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Betriebsform Bäder

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Garbsen beschließt, die Bearbeitung der endgültigen Betriebsform der Bäder erfolgt in der Arbeitsgruppe Bäder unter Einbeziehung der Fraktionsvertreter des Wirtschafts- und Finanzausschusses.

Begründung

In der Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses am 09.06.2020 wurde unter TOP 5 das Gutachten zur möglichen Betriebs- und Organisationsform der Bäder vorgestellt. In der Diskussion wurde seitens der SPD-Fraktion kritisch bemerkt, dass das Gutachten recht einseitig und auch nicht umfassend auf die gestellten Fragestellungen eingegangen sei. Die kontroverse Diskussion wurde jedoch nicht mit einem Beschluss, wie die Verwaltung fälschlicherweise in der Ratssitzung am 26.10.2020 behauptete, abgeschlossen. Zudem lag eine Beschlussvorlage auch nicht vor. Seitens der Verwaltung wurde nur angekündigt, dass ein Nutzungskonzept in Vorbereitung sei.

Da das Gutachten einseitig nur auf steuerrechtliche Fragen abhebt, andere Aspekte wie die Zusammenarbeit mit anderen Versorgern, die Nutzung von Synergien oder die Steuerung selbständiger Einheiten weder berücksichtigt noch bewertet, ist eine umfassende Betrachtungen aller Aspekte dringend geboten, um zügig zu einer Entscheidung zu kommen.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Haushaltsbegleitantrag

Energetische Sanierung der Sportstätten / Sportheimen

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung erstellt eine Übersicht über die in den nächsten Jahren anstehenden Maßnahmen, die in den Sportstätten / Sportheimen notwendig sind, um energetische Sanierungen durchzufüh­ren, die dem Erhalt und der Modernisierung dienen. Diese Übersicht wird bei den Sportplatzbe­gehungen im Jahr 2021 einbezogen.

Eine vollständige Übersicht, einbezogen die Möglichkeiten von Zuschüssen Dritter, soll dem Rat bzw. dem Kultur- und Sportausschuss rechtzeitig vor den nächsten Beratungen zum Haushalt 2022 vorgelegt werden. Die Vereinsführungen sollen selbstverständlich in die Erstellung der Über­sicht einbezogen werden.

Begründung

Für die SPD ist es ein strategisches Ziel, mit den Sportvereinen die Sanierung und Modernisie­rung der Anlagen weiter voranzutreiben. Energetische Sanierung ist dabei ein wichtiger Bereich, denn Einsparung von Heizkosten, Strom und Wasser hat eine große Bedeutung.

Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene fühlen sich in bedarfsgerecht modernisierten Sport­stätten wohler und sind dann eher bereit, diese Freizeitangebote anzunehmen. Dies trägt dazu bei, die Entwicklung Garbsens zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt zu fördern.

Energetische Sanierung bedeutet u.a. Verbesserung von Heizungsanlagen (wo nötig), der Ein­satz alternativer Energien und zum Thema Wasserhaushalt natürlich auch Modernisierung von Sanitäranlagen und Duschen. Die Wärmedämmung der Fassaden - dort wo dies noch nicht ge­schehen ist - ist ebenfalls bedeutsam und notwendig. Für die SPD ist es aus ökologischer und ökonomischer Sicht unverzichtbar, zusätzlich in Energiesparmaßnahmen zu investieren.

Aktuell gibt es wieder Programme des Bundes, des Landes Niedersachsen und die Möglichkeiten der Bezuschussung durch den Regions- und Landessportbund. Selbstverständlich sieht die SPD, dass Sportvereine über diese Zuschüsse und Hilfen der Stadt möglichst wenig finanziell belastet werden dürfen.

Daher ist es notwendig, einen Überblick über die notwendigen Modernisierungs- und Sanierungs­maßnahmen zu erhalten, die in den nächsten Jahren durchgeführt werden müssen.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Haushaltsbegleitantrag

Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Erneuerung von Fahr­bahndecken

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsansatz für die Erneuerung von Fahrbahndecken wird von 215.000 € auf 350.000 € erhöht.

Begründung

In der Prioritätenliste "Erneuerung von Fahrbahndecken" (Stand Oktober 2020) sind in der 1. Pri­orität 24 Straßen aufgeführt mit voraussichtlichen Kosten von 3.681.000 €. In der 2. Priorität wären noch einmal Kosten von ca. 2.200.000 € notwendig. Bei einem Haushaltsansatz von 215.000 € für Fahrbahndeckenerneuerung wären allein für die 1. Priorität ca. 15 Jahre notwendig, um die Straßen in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Aus Sicht der SPD wäre es für die Sicherheit der Garbsener Bürgerinnen und Bürger ein Unding, wenn wir den Erhalt der Fahrbahnen über so einen langen Zeitraum hinauszögerten, wobei dann auch deutlich mehr Folgeschäden und ein Wertverlust auftreten würden. Der Haushaltsansatz von jeweils 215.000 € für 2021 und die nachfolgenden Jahre muss deutlich erhöht werden. Not­wendig wären bekanntermaßen ca. 500.000 €, aber aufgrund der Corona-bedingten angespann­ten Haushaltssituation schlägt die SPD vor, den Haushaltsansatz (s. u.a. I 38 und die Prioritäten­liste) wenigstens auf 350.000 € zu erhöhen.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Haushaltsbegleitantrag

Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Umgestaltung von Geh- und Radwegen

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsansatz für die Umgestaltung / Sanierung von Geh- und Radwegen (Nr. 1422.901.2) wird um 100.000 € auf 200.000 € erhöht (damit ist noch nicht einmal der Haushaltsansatz vom Vorjahr mit 250.000 € erreicht).

Begründung

Auf Seite III 324 ist der Haushaltsansatz für die Umgestaltung von Geh- und Radwegen (Baukos­ten) gegenüber dem Ansatz aus dem Jahr 2020 (250.000 €) auf 100.000 € herabgesenkt. In der Prioritätenliste "Umgestaltung Gehwege" sind in der 1. Priorität insgesamt 964.000 € vorgesehen.

Geh- und Radwege sind auch unter dem Aspekt der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt enorm wichtig. Die SPD begrüßt zwar, dass für den Neubau des Radschnellweges und für den Radweg Dorfstraße jeweils 100.000 € eingesetzt wurden, aber Instandhaltung bzw. Sanierung der Geh- und Radwege müssen eine hohe Priorität bekommen. Aus unserer Sicht ist daher eine Erhöhung bei dem Ansatz Umgestaltung von Geh- und Radwegen / Sanierung not­wendig.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsanfrage nach § 14 GO der Stadt Garbsen

Ausweisung von Verkehrsflächen im F-Plan – Vorlage 145/2020

Die SPD-Fraktion hatte am 06.06.2020 beantragt die vorhandenen und geplanten Stadtbahntrassen als bedeutende Verkehrsflächen im Flächennutzungsplan zeichnerisch darzustellen. Mit Beschluss des VA vom 13.07.2020 wurde der Antrag eingebracht und zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung verwiesen.

Wir fragen die Verwaltung:

  • Wann ist mit der Erarbeitung einer Beschlussvorlage zu rechnen?
  • Wann ist die Beratung in den Ratsgremien vorgesehen?
  • Ergeben sich aus der verzögerten Beratung ggfs. Nachteile für das laufende F-Planverfahren Berenbostel-Ost?

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsanfrage nach § 14 GO der Stadt Garbsen

Ausweisung von Verkehrsflächen im F-Plan – Vorlage 145/2020

Die SPD-Fraktion hatte am 06.06.2020 beantragt die vorhandenen und geplanten Stadtbahntrassen als bedeutende Verkehrsflächen im Flächennutzungsplan zeichnerisch darzustellen. Mit Beschluss des VA vom 13.07.2020 wurde der Antrag eingebracht und zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung verwiesen.

Wir fragen die Verwaltung:

  • Wann ist mit der Erarbeitung einer Beschlussvorlage zu rechnen?
  • Wann ist die Beratung in den Ratsgremien vorgesehen?
  • Ergeben sich aus der verzögerten Beratung ggfs. Nachteile für das laufende F-Planverfahren Berenbostel-Ost?

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Fortschreibung des "Gewerbeflächenprogramms 2025" aus dem Jahr 2013

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Garbsen beauftragt den Bürgermeister, eine Fortschreibung des Ge­werbeflächenkonzepts 2025 (s. damaligen Beschluss vom 04.03.2013) zu erstellen.

Im ersten Schritt sollte eine Bestandsaufnahme der Gewerbeflächen aus dem Gewerbe­flächenprogramm 2025 erfolgen, d.h.: Welche Flächen sind bereits vergeben, welche Flä­chen sind noch verfügbar bzw. welche Flächen können nicht als Gewerbeflächen reali­siert werden? Das Zwischenergebnis dieser Analyse wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vorgestellt.

In einem weiteren Schritt muss das Gewerbeflächenkonzept den Anforderungen der zu­künftigen Stadtentwicklung angepasst werden, damit Gewerbebetriebe die Möglichkeiten einer Erweiterung haben bzw. neue Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Dies­bezüglich müssen weitere in Betracht kommende Flächen ermittelt werden, dazu gehören auch derzeitige Gewerbebrachen, und zwar ab 1.000 qm. Der Einfachheit halber sollte das Gewerbeflächenprogramm dann als "Garbsener Gewerbeflächenkonzept 2035" be­zeichnet werden.

Begründung

Auf Initiative der SPD wurde 2013 das "Gewerbeflächenkonzept 2025" beschlossen. Zwi­schenzeitlich sind Gewerbeparks entwickelt worden und das Konzept muss aus Sicht der SPD unbedingt aktualisiert und fortgeschrieben werden, damit auch zukünftige Gewerbe­ansiedlungen möglich werden.

Mit der Umsetzung des Wohnbauflächenprogramms zeichnet sich ab, dass auch zukünf­tig Arbeitsplätze für Garbsenerinnen und Garbsener, aber auch für Neubürgerinnen und Neubürger geschaffen werden müssen.

Für die SPD sind zukunftsträchtige Arbeitsplätze ein Baustein, um die Stadt Garbsen auch für die Ansiedlung weiterer Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen attraktiv zu gestalten.

Um die ökologischen Aspekte zu beachten, fordert die SPD, dass im neuen Gewerbeflä­chenkonzept auch Gewerbebrachen aufgenommen werden, damit mit den Bodenres­sourcen möglichst sparsam umgegangen wird.

Der SPD ist bewusst, dass zwischen der im Beschlussvorschlag genannten Analyse und einer Fortschreibung die Kommunalwahl 2021 fällt, so dass erst der neue Rat über die Bildung einer Arbeitsgruppe "Gewerbeflächen" entscheiden sollte. Das Zwischenergebnis der beantragten Analyse sollte dennoch zur Vorbereitung bereits in der noch laufenden Wahlperiode vorgelegt werden.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Sanierungs- und Neubauvorhaben Schulen

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung erstellt zeitnah eine Übersicht über den aktuellen Stand der Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im schulischen Bereich. Die Liste soll auch „kleinere“ Vorhaben enthalten, bei denen die Investitionssumme 10.000 € übersteigt.

Begründung

Fachpolitiker (nicht nur) aus dem Bereich Schule und Bau sind in der jüngsten Vergan­genheit häufig erst durch die Berichterstattung aus der Presse darüber informiert worden, welche (durchaus sinnvollen Sanierungs-/An-/Umbau-/Neubau-) Maßnahmen umgesetzt wurden oder momentan anstehen. So waren Bürgerinnen und Bürger oft besser darüber unterrichtet als Rats- und Ortsratsmitglieder. Auch wenn einige Vorhaben zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehören mögen, so ist es doch in Coronazeiten umso wichtiger, dass die früher übliche Kommunikation bestehen bleibt (z. B. über eine den Ratsunterla­gen beigefügte Liste).

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Stadtarchiv

Beschlussvorschlag

Der Rat fordert den Bürgermeister auf, noch bis Mitte 2021 ein Konzept vorzulegen, wie die Arbeit im Stadtarchiv Garbsen zukünftig erfolgen soll. Dazu gehört die Organisation der Arbeit aber auch wie das Stadtarchiv zukünftig räumlich untergebracht werden soll, da der Standort nicht auf Dauer als ausreichend angesehen wird.

Begründung

Bereits im März 2019 beantragte die SPD ein solches Konzept vorzulegen. Aufgrund der langen Vakanz in der Leitung des Stadtarchivs lag die Arbeit an dem Konzept brach. Gemäß der Vorlage 056-a/2019 besteht inzwischen zwar eine verwaltungsinterne Ar­beitsgruppe, jedoch sollen Ergebnisse erst zu gegebener Zeit vorgelegt werden.

Die bauliche Situation in der aktuellen Unterbringung für das Stadtarchiv ist schon lange unbefriedigend, sodass eine perspektivische Lösung erarbeitet werden muss und nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden kann. Eventuell könnte eine bauliche Lö­sung auch in Verbindung mit den anstehenden Schulbaumaßnahmen in Garbsen Mitte erfolgen. Dazu muss aber bekannt sein, wie es mit dem Stadtarchiv Garbsen weitergehen soll.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Stadtmarketingkonzept Teil zwei

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Garbsen beschließt, die Firma e5.anderswerken GmbH wird mit der Erarbeitung des zweiten Teils des Stadtmarketingkonzeptes beauftragt und stellt die da­für erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

Begründung

Die Firma anderswerken hat mit der Erarbeitung des ersten Teils des Marketingkonzepts im Wesentlichen den inneren Bereich der Stadt begutachtet. Die Ergebnisse sind inzwi­schen erfolgreich eingeführt und haben erkennbar zu einem besseren und einheitlichen Erscheinungsbild beigetragen.

Es fehlt aber nunmehr die Erarbeitung des Konzeptes für den öffentlichen Raum und dort des Corporate Design (Erkennungsbild). Hierfür sollte die Firma erneut beauftragt wer­den, da diese mit den erforderlichen Daten und Erhebungen über die Stadt vertraut ist.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Überarbeitung der Strategischen Ziele

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Garbsen beschließt, die strategischen und operationalen Ziele werden vollständig überarbeitet und weiterentwickelt.

Begründung

Eine vollständige Überprüfung der strategischen und operationalen Ziele und die daraus folgenden Eckwerte für die Finanzplanung ist letztmalig zur Haushaltsaufstellung 2017 erfolgt. Danach wurden für die folgenden Haushaltsjahre nur noch Ergänzungen oder Korrekturen in Einzelfällen vorgenommen.

Auch wenn der Haushalt 2021 unter den besonderen Beschränkungen der Pandemie steht, so ist doch im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung eine umfassende Über­prüfung und Ergänzung aller Ziele dringend geboten, um die Finanzplanung den Erfor­dernissen der realen Verhältnisse und den zu beschließenden Maßnahmen anzupassen.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender

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