KiTa-Plätze in Garbsen sind trotz des Rechtsanspruchs darauf auch nur unzureichend vorhanden. Die Versorgungslage bezüglich der Betreuungsplätze für Kinder von 3 – 6 Jahren bleibt weiterhin angespannt. Das führt dazu, dass Eltern immer wieder Absagen auf ihre Anmeldungen der Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt erhalten und be- troffene Kinder im Kindergartenalter keine kontinuierlichen Förderangebote und Bildungs- chancen in Kitas erhalten.

Im KiTa-Portal der Stadt Garbsen können sich Erziehungsberechtigte online die Einrich- tungen mit deren jeweiligen Erziehungskriterien anschauen und dann ihre Kinder auf die Warteliste der von ihnen ausgewählten Einrichtungen setzen. Später erhalten sie eine Nachricht der Einrichtung und können dann mit dieser einen Betreuungsvertrag abschlie- ßen. Aufgrund der unzureichenden Versorgung mit Plätzen wird empfohlen, sich parallel bei mehreren Einrichtungen zu bewerben. Trotzdem ist eine Platzvergabe nicht gesichert, was dazu führt, dass die Eltern nicht im gewünschten Maß beispielsweise einer Berufs- tätigkeit nachgehen können.

Für die Versorgung mit KiTa-Plätzen ist zuerst die Stadt Garbsen verantwortlich. Garbsen betreibt aber traditionell keine eigenen Einrichtungen, sondern bedient sich dafür externer Träger. Diese gestalten auch die Vergabe der Plätze.

Die SPD fragt daher die Verwaltung:

1. WelcheMöglichkeitenhabenErziehungsberechtigte,wenndieWartelistenfürdiege- wünschte Einrichtungen überfüllt sind?

2. Nach welchen Kriterien berücksichtigen die Einrichtungen die Aufnahmewünsche? (Berufstätigkeit der Eltern, besonders erforderliche Förderbedarfe des Kindes, Alter des Kindes, Sprachförderung im letzten KiTa-Jahr vor der Einschulung ...)

3. GibtesfüralleTrägerverbindlicheAufnahmestandards?

4. MüssenElternbeiAbsagendannkurzfristigvorBeginndesKindergartenjahresnoch eine andere Einrichtung außerhalb Garbsens suchen?

5. Wenn Familien mit Kindern nach Garbsen während des laufenden Kindergartenjah- res zuziehen, gibt es dann die Möglichkeit, diese Kinder sofort bei einer Einrichtung unterzubringen oder kann dieses erst zum neuen Kindergartenjahr erfolgen?

6. Sieht die Verwaltung den frühkindlichen Bildungsauftrag in Garbsen als erfüllt an?