Einen solchen Sturm meint die CDU in Garbsen ausgemacht zu haben, weil die SPD mit Plakaten für ihre Veranstaltung wirbt. Ohne jegliche Belege behauptet sie wahrheitswidrig, einen Gesetzesbruch der SPD. Das kann nicht unkommentiert bleiben.

Was ist passiert? Die SPD plante bereits vor einiger Zeit, Veranstaltungen mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Claudio Provenzano durchzuführen und beschloss dazu Plakate in der Stadt aufzuhängen. Dazu wurden Gespräche mit der Stadt Garbsen geführt und diese erteilte eine entsprechende Sondergenehmigung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz am 04.06.2021 für den Zeitraum vom 05.06. – 16.07.2021. Die erteilte Genehmigung fügen wir als Anlage bei.

Die Behauptung der CDU ist also schlichtweg falsch. Damit löst sich die wahrheitswidrige Anschuldigung der CDU in Luft auf.
Nach Beschwerden von Seiten der CDU schaltete sich am 14.06.2021 dann die Wahlleitung der Stadt Garbsen ein und klassifiziert die Plakate unerwartet nun als unzulässige Wahlwerbung.
Die Garbsener Wahlleitung entzieht anschließend die zuvor erteilte Genehmigung.

„Einen juristischen Streit, ob die Einschätzung der Wahlleitung in Garbsen richtig oder falsch ist, werden wir nicht suchen. Der Aufforderung die Plakate bis zum 17:06.2021 zu entfernen, wird die SPD gesetzestreu nachkommen“, so der SPD-Vorsitzende in Garbsen Rüdiger Kauroff.

Karsten Vogel ergänzt: “Bedauerlich ist, dass der Pressesprecher der Stadt Garbsen Herr Benjamin Irvine, offenbar nicht über alle Tatsachen berichtete, als er zu dem Vorgang von Pressevertretern befragt wurde. So geht er zwar auf die Beseitigungsverfügung ein, ohne jedoch die vorher erteilte Genehmigung zu erwähnen.

Das Verhalten der CDU, anderen erst einmal einen Gesetzesbruch vorzuwerfen, ohne die Fakten zu kennen, lässt nur auf eigene Unruhe im Inneren der Partei schließen. Anstatt Angelegenheiten im Gespräch sachlich zu klären, wird skandalisiert. Dass man dabei unwahre Behauptungen verbreitet, was auch ein Straftatbestand sein kann, wird billigend in Kauf genommen.

Einen solchen Sturm meint die CDU in Garbsen ausgemacht zu haben, weil die SPD mit Plakaten für ihre Veranstaltung wirbt. Ohne jegliche Belege behauptet sie wahrheitswidrig, einen Gesetzesbruch der SPD. Das kann nicht unkommentiert bleiben.

Was ist passiert? Die SPD plante bereits vor einiger Zeit, Veranstaltungen mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Claudio Provenzano durchzuführen und beschloss dazu Plakate in der Stadt aufzuhängen. Dazu wurden Gespräche mit der Stadt Garbsen geführt und diese erteilte eine entsprechende Sondergenehmigung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz am 04.06.2021 für den Zeitraum vom 05.06. – 16.07.2021. Die erteilte Genehmigung fügen wir als Anlage bei.

Die Behauptung der CDU ist also schlichtweg falsch. Damit löst sich die wahrheitswidrige Anschuldigung der CDU in Luft auf.

Nach Beschwerden von Seiten der CDU schaltete sich am 14.06.2021 dann die Wahlleitung der Stadt Garbsen ein und klassifiziert die Plakate unerwartet nun als unzulässige Wahlwerbung.

Die Garbsener Wahlleitung entzieht anschließend die zuvor erteilte Genehmigung.

„Einen juristischen Streit, ob die Einschätzung der Wahlleitung in Garbsen richtig oder falsch ist, werden wir nicht suchen. Der Aufforderung die Plakate bis zum 17:06.2021 zu entfernen, wird die SPD gesetzestreu nachkommen“, so der SPD-Vorsitzende in Garbsen Rüdiger Kauroff.

Karsten Vogel ergänzt: “Bedauerlich ist, dass der Pressesprecher der Stadt Garbsen Herr Benjamin Irvine, offenbar nicht über alle Tatsachen berichtete, als er zu dem Vorgang von Pressevertretern befragt wurde. So geht er zwar auf die Beseitigungsverfügung ein, ohne jedoch die vorher erteilte Genehmigung zu erwähnen.

Das Verhalten der CDU, anderen erst einmal einen Gesetzesbruch vorzuwerfen, ohne die Fakten zu kennen, lässt nur auf eigene Unruhe im Inneren der Partei schließen. Anstatt Angelegenheiten im Gespräch sachlich zu klären, wird skandalisiert. Dass man dabei unwahre Behauptungen verbreitet, was auch ein Straftatbestand sein kann, wird billigend in Kauf genommen.

Die Genehmigung der Stadt wurde der Presse zugesandt.