Änderungsantrag nach § 8 GO der Stadt Garbsen
B-Plan 6/24 „Südlich im Stühe", Stadtteil Horst (BV # 095C/2020)

Beschlussvorschlag:

Die verkehrliche Anbindung des Baugebietes „Südlich Im Stühe" könnte durch einen Ausbau des Feldweges südlich der K322 und östlich des kleinen Wäldchens zwischen Horst und Schloß Ricklingen erreicht werden. Die Verwaltung möge prüfen, ob im Zuge der Baumaßnah­men eine Baustraße zunächst als Entlastung der vorhandenen Zuwegungen dienen kann.

Ob der später zu erwartende Ziel- und Quellverkehr entsprechend dem Planfall 2c bzw. 2d der Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr.6/24 durch die Ingenieurgemeinschaft Schubert vom Januar 2020 realisiert wird, oder die o.a. Baustraße dann als vollausgebaute Straße der Er­schließung dient, muss später entschieden werden. Ziel sollte sein, die Baumaßnahme nicht unnötig zu verzögern.

Die Verwaltung muss eine für alle möglichst verträgliche Lösung finden. Keinesfalls kann der Baustellenverkehr vor der Kita entlanggeführt werden. Das ist durch die NLG sicherzustellen.

Begründung:

Nach der Verkehrsuntersuchung vom Büro Dr. Schubert werden die Straßen Im Stühe, Müh­lenstraße und Am kahlen Berg durch Baufahrzeuge derart belastet werden, dass diese Stra­ßen nach Abschluss der mehrjährigen Bautätigkeiten „wiederhergestellt" werden müssen. Diese Kosten entfallen für die Stadt, wenn der Feldweg südlich der K322 und östlich des klei­nen Wäldchens zwischen Horst und Schloß Ricklingen zu einer Baustraße hergerichtet wird.

Weitere Aspekte für eine solche Baustraße sind die Schulwegsicherung für Grundschule und Kita und die verkehrliche Entlastung der Anlieger der o.g. Straßen während der Bauzeit. Damit verbunden ist auch eine größere Akzeptanz des neuen Wohngebietes in der Bevölkerung.

Ob diese Baustraße später auch als reguläre Anbindung für die Wohnbaufläche 15 dienen kann, wird später entschieden.

Heinrich Dannenbrink CDU

Karsten Vogel SPD

Günther Petrak Unabhängige