Stellvertreterwahlrecht steht stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entgegen

Anlässlich der Einbringung des Antrages „Für ein Wahlrecht ab Geburt an“ erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks MdB:

Laut Gruppenantrag sollen Eltern für ihre Kinder als „Stellvertreter“ bzw. „Treuhänder“ eine Stimme abgeben können. Wir lehnen ein solches Stellvertreterwahlrecht ab.

Artikel 38 des Grundgesetzes schreibt gleiches Wahlrecht vor. Das aber widerspricht einem Wahlrecht, bei dem Eltern stellvertretend für ihre Kinder eine Stimme abgeben. Gleiches Wahlrecht und Stellvertreterwahlrecht sind unvereinbar. Denn die Stimme eines Wählers mit Kindern würde mehr zählen als die eines Wählers ohne Kind. Dies wäre eine Abkehr des gültigen Grundsatzes „one person one vote“. Eltern sollen, so sieht es der Antrag vor, die Wahlentscheidung mit ihren Kindern besprechen. Es ist äußerst fraglich, ob sich Eltern bei der Abgabe ihrer eigenen Wählerstimme von der in Vertretung für ihre Kinder abgegebenen Stimme abgrenzen bzw. dabei allein den Interessen ihrer Kinder entsprechen. Auch wenn es juristisch um die Wahlentscheidung der Kinder geht – praktisch wird es die Wahlentscheidung eines Elternteils sein. Viele praktische Fragen sind nach wie vor ungeklärt: Wie wird garantiert, dass die Eltern die Wahlentscheidung des Kindes kennen und auch vertreten? Wie wird verfahren, wenn sich die Elternteile nicht einigen können? Wie funktioniert das Familienwahlrecht bei getrennt lebenden Eltern? Auch ist es keine Lösung, die Familiengerichte mit diesen Fragen zu belasten. Bis ein endgültiger Gerichtsbeschluss vorliegt, dürfte die betreffende Wahl gelaufen sein.

Die Beteilung von Kindern und Jugendlichen an politischen Prozessen hat für uns einen hohen Stellenwert. Ein Stellvertreterwahlrecht steht aber einer stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entgegen und widerspricht den Grundsätzen des Wahlrechtes in Deutschland. Daher wird der fraktionsübergreifende Vorschlag einiger Abgeordneter auch von zahlreichen Jugendverbänden strikt abgelehnt.