und stimmt ihr weiteres Vorgehen bei der Entscheidung ab

Zur Vorbereitung der Beratungen über das in Kürze zu erwartende Ergebnis der europaweiten Ausschreibung für die Neue Mitte Garbsen hat sich die SPD-Fraktion ausführlich mit den Kriterien auseinandergesetzt, an denen sie das Ausschreibungsergebnis messen will. Im Vorfeld der Beschlussfassung über die Ausschreibung hatte die SPD ergänzende Vergabekriterien eingefordert. Da diese nicht berücksichtigt wurden, hatte sich die SPD 2008 gegen das europaweite Ausschreibungsverfahren ausgesprochen.

Bereits in den sehr frühen Phasen des gesamten Projektes war es die SPD, die unter anderem. fünf Kernkriterien aufgestellt hatte. Der Rat der Stadt Garbsen hat hierzu am 14. Februar 2005 in einem Grundsatzbeschluss die Klärung folgender Punkte gefordert:

• Festlegung des Branchenmixes mit Nachweis möglichst konkreter Mietzusagen sogenannter Ankermieter, • Nachweis zur wirtschaftlichen Machbarkeit des Gesamtvorhabens, • Konkretisierung des städtebaulichen, gestalterischen und Verkehrskonzeptes, • Verpflichtung zur Realisierung des Vorhabens als Gesamtobjekt, • Nachweis des Betreibers des geplanten Vorhabens, • Ausschluss von Haftungsansprüchen in der weiteren Planungsphase, • Räumlich-funktionale Verknüpfung mit dem Einzelhandelsstandort „Nordwestzentrum/Shopping Plaza“

Die Erfüllung dieser Kriterien wird weiterhin entscheidend für eine eventuelle Zustimmung der SPD sein. Hinzu kommt, inwieweit das Ausschreibungsergebnis die Forderungen der SPD aus dem letzten Jahr aufgegriffen hat. In ihrer aktuellen Beratung hat die Fraktion dazu folgende weitere Prüfkriterien entwickelt:

• Die Stadtentwicklung in Garbsen darf sich nicht auf die bauliche Schließung der Rathausplatzlücke beschränken. • Die naturräumliche und städtebauliche Gesamtentwicklung des Areals bis zur Gutenbergstraße muss als begleitender Rahmenplan vorgelegt werden (Landschaftsachse, Wasser, Lärmschutz) • Zum Grundstücksverkauf muss die räumliche und funktionale Verknüpfung mit den vorhandenen Einzelhandelsstandorten dargestellt werden. • Ein Arrondierungsplan mit allen Nachbargrundstücken soll die Gestalt gebende architektonische Verträglichkeit einschließlich und insbesondere außenräumlicher Freiflächen nachweisen • Oberstes Planungsziel ist eine neue Mischung aus den Funktionen Arbeiten, Wohnen, Freizeit, Versorgung und Dienstleistungen (Lebendige Mitte). • Ein verträgliches Verkehrskonzept wird nur mit einer magistralen Erschließung entlang der Autobahn A 2 gesehen (Kerntangente Garbsen-Mitte)

Die genannten Punkte sind für die SPD-Fraktion die notwendigen Folgerungen, um das Ziel der Ausschreibung zu erreichen. Dieses Ziel ist im Exposé zur Ausschreibung wie folgt beschrieben:

Ziel der Vergabe des Grundstückes als Entwicklungsstandort für ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum ist die Bündelung zentrenprägender Funktionen am Rathausplatz. Hierdurch soll ein gesamtstädtischer Mittelpunkt entstehen, der sich durch ein hohes Maß an urbanen und lebendigen Aufenthaltsqualitäten auszeichnet. Gegenstand der angestrebten städtebaulichen Entwicklung ist somit kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb in peripherer Lage, sondern die Weiterentwicklung des Stadtzentrums der 63.000 Einwohner zählenden Stadt Garbsen.