Die Corona-Pandemie stellt die Menschen in großen Teilen der Welt vor schwierige Herausforderungen. Auch in Deutschland gelten weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Viele Menschen sind in Sorge um die eigene Gesundheit oder um die von Freunden und Angehörigen, in Sorge um den Arbeitsplatz oder gar um die wirtschaftliche Existenz.
Alle staatlichen Ebenen arbeiten mit gewaltigen Kraftanstrengungen daran, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und gleichzeitig den in besonderer Weise Krisen-Betroffenen zu helfen. Gerade den Kommunen kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie leisten die konkrete Arbeit vor Ort, organisieren unbü¬rokratische Unterstützung und sind erste Ansprechpartner für die Menschen. Auch die Stadt Garbsen nimmt diese Verantwortung sehr aktiv an.

Die Kommunen und damit auch die Stadt Garbsen werden dabei von den finan­zi­ellen Auswirkungen der Corona-Pandemie massiv betroffen sein. Bereits vor Corona war die Finanzlage vieler Städte und Gemeinden angespannt. Unzwei­fel­haft haben zwar auch die Kommunen in den vergangenen Jahren von der gu­ten konjunkturellen Gesamtsituation profitiert; ihre strukturelle Unterfinanzierung ist dadurch aber keineswegs aufgelöst. Ein Kassenkreditbestand von rund 35 Mrd. € auf der einen Seite sowie ein Investitionsstau von rund 140 Mrd. € ande­rerseits belegen dies auf beinahe dramatische Weise.

Es ist daher höchste Zeit gewesen, etwa in der von der Bundesregierung einge­richteten Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden das Thema der Kommunalfinanzen und hier ge­rade auch die Frage eines kommunalen Altschuldenschnitts auf die Tagesord­nung zu setzen. Diese Diskussion und daraus resultierende Lösungsvorschläge bleiben weiterhin dringend erforderlich. Doch damit ist es nicht getan.

Die Kommunen sind die erste Adresse, wenn es darum geht, sozialen Zusam­menhalt in diesem Land zu organisieren. Sie müssen dazu auch während und nach der Corona-Krise in der Lage sein. Ohne ein zusätzliches finanzielles En­ga­gement von Bund und Ländern wird dies aber nicht möglich sein. Bund und Län­der sind deshalb aufgefordert, rasch zu handeln und einen finanziellen Schutz­schirm für die Kommunen aufzuspannen.

Rat und Verwaltung der Stadt Garbsen halten dafür ein Bündel von finanziellen Maßnahmen für notwendig, das mindestens die folgenden Aspekte umfassen sollte:

  • Die Gewerbesteuer ist die wichtigste kommunale Ertragsquelle. Die Corona-Pandemie wird zu drastischen Ausfällen bei der Gewerbesteuer führen. Um die daraus resultierenden Belastungen der kommunalen Haushalte jedenfalls ab­zumildern, sind die Städte und Gemeinden zunächst für das Jahr 2020 von der Pflicht zur Abführung der Gewerbesteuerumlage zu befreien.
  • Weit über die Gewerbesteuer hinaus werden die Kommunen in massivem Um­fang von Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen betroffen sein. Bund und Länder müssen einen Teil dieser Corona bedingten Sonderlasten über­nehmen. Notwendig ist daher eine Pro-Kopf-Zuweisung an die Städte und Gemeinden. Die Höhe dieser Zuweisung muss berücksichtigen, dass für die kommunale Ebene Einnahmeausfälle in Höhe von 350 € je Einwohner nicht unwahrschein­lich sind und bei einem länger dauernden Shutdown auch bis zu 500 € pro je Einwohner betragen können. Diese Ausfälle sollten mindestens hälftig von Bund und Ländern getragen werden.
  • Die aus der Corona-Krise resultierenden Belastungen werden die Investitions­spielräume der Kommunen weiter einengen. Neben Konsum- und Investiti­ons­anreizen für den privaten Sektor ist deshalb auch ein Förderprogramm für kom­munale Investitionen erforderlich. Das Programm muss auf einen Zeit­raum von mindestens fünf bis zehn Jahren angelegt und mit einem Mindest­volumen von 25 Mrd. € ausgestattet sein. Bedeutsam ist eine bürokratiearme Ausgestaltung, für die das KP II oder grundsätzlich auch das KIP II Vorbild sein könnte, um den Aufwand auf allen staatlichen Ebenen zu minimieren.
  • Die Corona-Pandemie führt in vielen Bereichen dazu, dass geplante Projekte unterbrochen werden müssen bzw. überhaupt erst verzögert begonnen wer­den können. Vielfach sind die Kommunen bei der Finanzierung auf eine Kofi­nan­zierung durch Bund und Land angewiesen. Die Fristen für die Beantra­gung bzw. Verwendung von Fördermitteln aus bereits bestehenden Töpfen (z.B. Di­gitalpakt, Förderprogramm Sportstättensanierung, Luftreinhaltepro­gramm) sind hier unbürokratisch und sinnvoll zu verlängern.

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender