Die Verwaltung lädt die Arbeitsgruppe Grundschulen zeitnah zu einer Sitzung ein, auf der das Thema „Ganztagsbetreuung ab 2026“ Hauptthema ist. Zu Beginn der Veranstaltung sollte referiert werden, wie der aktuelle Stand der Beschlüsse und der Gesetzgebung im Bund ist und welche sozial- und schulpolitischen Chancen sich daraus ergeben werden. Des Weiteren werden die Grundschulen, die nicht als Ganztagsschulen organisiert sind, gebeten, soweit vorhanden, ihre Vorstellungen zu dem Thema „zukünftige Ganztagsbetreuung ab 2026“ und/oder „Ganztagsschule“ darzulegen und sich dementsprechend zu äußern, wie sie in den nächsten 5 Jahren den Transformationsprozess gestalten wollen. In einem weiteren Schritt sind danach auch die Betreiber der heutigen Horte einzubeziehen.
Begründung
Nach aktuellem Stand sollen ab 2026 – beginnend mit dem Jahrgang 1 – die Grundschulen so organisiert sein, dass eine Ganztagsbetreuung gewährleistet ist. In jedem Folgejahr soll dann sukzessive die nächste Jahrgangsstufe dazu kommen, bis 2029 der Umwandlungsprozess abgeschlossen ist.
Für die Schulen ergeben sich daraus Herausforderungen zur konzeptionellen und inhaltlichen Gestaltung dieser Ganztagsbetreuung. Eine Möglichkeit, den gesetzlichen Vorgaben zu entspre-chen, ist die Umwandlung in eine Ganztagsschule mit einem oder mehreren Kooperations-partner(n) für den Nachmittag und insbesondere für die Ferienbetreuung. Eine zentrale Rolle könnten dabei die jetzigen Hortbetreiber spielen.
Die Stadt als Schulträger muss rechtzeitig die räumlichen Voraussetzungen schaffen (Betreuungsräume, Mensen, etc.), um diese Umwandlung zu ermöglichen. Zudem müssen Gespräche mit den Grundschulen, mit den jetzigen Hortbetreibern und mit anderen potentiellen Kooperationspartnern geführt werden. Eine frühzeitige Planung mit dem Ziel einer möglichst gleichmäßigen Realisierung dieser Agenda über die nächsten 5 Jahre ist dabei vorzuziehen. Dies gilt vor allem für die notwendigen Bauvorhaben.
Karsten Vogel
Fraktionsvorsitzender der SPD Garbsen