Auf die Anfrage des MdL Rüdiger Kauroff über den Stand des Förderantrages hat das Wirtschaftsministerium umfangreich den bisherigen Verlauf der verschiedenen Antragsverfahren dargelegt. (Anlage) Danach kann festgestellt werden, dass die Stadt Garbsen, das Verfahren entgegen den Aussagen im Ortsrat und im Fachausschuss nicht mit der erforderlichen Professionalität betrieben hat, vielmehr wurden trotz Aufforderung notwendige Unterlagen nicht beigebracht. Für den jetzigen Verfahrensstand stellt das Ministerium fest: „Der Förderantrag wurde danach von der Stadt Garbsen am 28.03.2019 gestellt. Dieser Antrag war allerdings unvollständig. Die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten sowie die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde für die Überbauung des vorhandenen Straßenseitengrabens am südlichen Fahrbahnrand fehlen. Die nicht vorhandenen Unterlagen wurden von der Bewilligungsbehörde erstmalig am 08.04.2019 nachgefordert. Die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten wurde zwischenzeitlich eingereicht. Die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde wurde allerdings noch nicht vorgelegt. Aus diesem Grund ist der Neubau des Gehweges baurechtlich derzeit nicht möglich und das Vorhaben damit noch nicht baureif. Deshalb konnte ein Zuwendungsbescheid bisher leider noch nicht erteilt werden“.

Karsten Vogel

Wir fragen daher den Bürgermeister:

  1. Sind die Feststellungen des Ministeriums über den Verfahrensstand zutreffend?
  2. Wenn ja, warum hat die Verwaltung diese Verfahrensmängel gegenüber den Ratsgremien nicht bekannt gegeben?
  3. Warum wurde seitens der Verwaltung wider besseres Wissen erklärt, dass mit dem Förderbescheid im Hebst 2019 gerechnet werde und dass Ausschreibungsgrundlage Ende 2019 erarbeitet werden, um im Frühjahr 2020 mit den Arbeiten beginnen zu können?
  4. Was gedenkt die Verwaltung zu tun, die Förderzusage kurzfristig zu erlangen und den Ausbau im projektierten Zeitraum zu verwirklichen?

Karsten Vogel Dr. Jens H. Göttner

Fraktionsvorsitzender stellvertretender Fraktionsvorsitzender