Herrn Bürgermeister Dr. Christian Grahl
Anfrage nach § 14 GO der Stadt Garbsen
Die SPD mahnt an: Zügige Ausführung von Beschlüssen zur Bauleitplanung. Es ist (leider) regelmäßig festzustellen, dass Beschlüsse der zuständigen Gremien (Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung, Rat) in Bauleitplanangelegenheiten durch die Verwaltung oft-mals nur sehr zeitverzögert umgesetzt werden. Insbesondere für Wohnungsbauprojekte, deren Bedeutung für die Stadtentwicklung auch von Seiten der Verwaltung immer wieder betont wird, ist eine zügige Umsetzung der ergangenen Beschlüsse wichtig, um so frühzeitig wie möglich die planungsrechtlichen Grundlagen / Rahmenbedingungen für Investorentätigkeit bzw. Bautätigkeit zu schaffen. Nach dem Kommunalverfassungsrecht hat die Verwaltung die Beschlüsse des Rates bzw. des zuständigen Entscheidungsgremiums auszuführen, und dies unverzüglich (s.a. die einschlägige Kommentierung von Mielke –Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen). Die bisherige Praxis muss daher als eindeutig nicht kommunalrechtskonform bewertet werden. Die Verwaltung ist zwar frei in der Entscheidung, wann sie dem zuständigen Gremium eine Beschlussvorlage vorlegt, da-nach steht ihr jedoch keine Entscheidungsfreiheit darüber zu, zu bestimmen, ob bzw. wann sie die Beschlüsse ausführt. Ein Zurückhalten der Ausführung steht also der Verwaltung nicht zu.

Als Beispiel für einen sehr zeitversetzten Vollzug möge dienen eines der Verfahren zum derzeit wichtigsten Wohnungsbauprojekt "Berenbostel Ost": Die am 06.06.2018beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Wohnquartier An den Eichen" wurde erst mit Bekanntmachung vom 15.11.2019eingeleitet.Aus der jüngeren Vergangenheit handelt es sich als Gegenstand dieser Anfrage um folgende Verfahren:

•135. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Berenbostel, "Vor den Höfen" Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 08.02.2017(bisher keine Bekanntmachung)

•152. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Horst, "Mühlenstraße" Be-schluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 28.11.2018(bisher keine-Bekanntmachung)

•Bebauungsplan Nr. 4/42, Berenbostel, "Im Hespe" Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 28.11.2018(bisher keine Bekanntmachung)

•Bebauungsplan Nr. 7/20, 2. Änd., Meyenfeld, "Baustoff-Fachhandel" Satzungsbeschluss am 10.12.2018(bisher keine Inkraftsetzung)

•Bebauungsplan Nr. 4/45, Berenbostel, "Gastronomie LewensLust" Einleitungsbeschluss am 20.03.2019(bisher keine Bekanntmachung)

•150.Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Garbsen-Mitte, " Wohnbauflächen Neue Mitte" abschließender Beschluss am 19.08.2019(bisher keine Inkraftsetzung)

•Bebauungsplan Nr. 1/53, Garbsen-Mitte, "Wohnen Neue Mitte" Satzungsbeschluss am 19.08.2019(bisher keine Inkraftsetzung)

•154. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Altgarbsen, "Wohnen Garbsener Schweiz" Aufstellungsbeschluss am 27.11.2019(bisher keine Bekanntmachung)

•Bebauungsplan Nr. 1/57, Altgarbsen, "Wohnen Garbsener Schweiz" Einleitungsbeschluss am 27.11.2019(bisher keine Bekanntmachung)

Wir fragen daher den Bürgermeister: Welches sind für jeden der aufgeführten Fälle die Gründe, aus denen die in öffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse in o.g. Bauleitplanangelegenheiten nicht umgesetzt bzw. vollzogen wurden?

Karsten Vogel Fraktionsvorsitzender

Martin Fochler stellvertretender Fraktionsvorsitzender