In Niedersachsen ist von Januar bis Juni 2020 ein Anstieg von 10,1% bei den Baugenehmigungen zu verzeichnen.

Das heißt, dass landesweit für 17.000 Wohnungen Baugenehmigungen vorlie­gen. Mit der Info-Vorlage 218/2020 teilt die Stadt mit, dass kurzfristig kaum neue Wohneinheiten in den Jahren 2020 und 2021 erstellt werden. Erst in den Folgejahren werde sich die Situation geringfügig verbessern. Die SPD dringt aber darauf, dass wir die Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnungen für alle Bevölkerungs- und Einkommensgruppen zügiger vorantreiben. Ins­besondere bezahlbarer Wohnraum ist für viele Garbsenerinnen und Garbsener wichtig.

Wir fragen daher den Bürgermeister:

  1. Im Wohnbauflächenprogramm sind zusätzlich zur Info-Vorlage 218/2020 diverse Flächen aufgeführt. Bei welchen Flächen besteht Baurecht oder kann kurzfristig Baurecht geschaffen werden, ohne dass zeitaufwändige Begutachtungen erfolgen müssen?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die von dem zuständigen Niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Olaf Lies - ausgelobten Fördergelder für Wohnungsbau auch für Garbsener Bauprojekte kurzfristig zu nutzen?
  3. Welche Flächen des Wohnbauflächenprogramms sind in städtischem Besitz bzw. könnten entsprechend der Ziele der Stadtentwicklung kurzfristig angekauft werden? (Die Übersicht zu Frage 3 kann selbstverständlich in einer nicht öffentlichen zusätzlichen Übersicht beantwortet werden.)
  4. Hat die Stadt in den letzten Jahren bzw. aktuell zum Ankauf geeigneter Flächen Verhandlungen geführt?

Karsten Vogel

Fraktionsvorsitzender