Aus Anlass des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom gestrigen Tage zum Ausschluss von Vätern nichtehelicher Kinder von der elterlichen Sorge erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen. Denn es betont eines ganz deutlich: Entscheidendes Kriterium ist das Kindeswohl. Daran hat sich alles auszurichten, unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind oder nicht.

Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Der generelle Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge, allein wenn die Mutter dies so will, ist eben nicht unbedingt orientiert am Kindeswohl.
Eine Entscheidung über das Sorgerecht sollte jedoch auch ohne Zustimmung der Mutter möglich sein, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Denn weder ist ein Trauschein der Garant für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge von beiden Eltern noch kann eine solche bei nicht miteinander verheirateten Paaren von vornherein ausgeschlossen werden.

Wenn wir die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreichen wollen, müssen wir auch in diesem Zusammenhang weiter denken. Fordern wir mehr Übernahme der Erziehungsverantwortung durch Väter ein, dann heißt dies auch die Gewährung von Rechten. Und es gilt die Frage zu beantworten, welche Gründe die Ungleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern rechtfertigen.

Gemeinsam Verantwortung und Sorge für das Kind zu übernehmen, das wäre immer der beste Weg.

Nach Auffassung der Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion muss der Gesetzgeber hier das geltende Recht ändern. Über den geeignetsten Weg müssen wir im Parlament dann noch diskutieren.