Die Garbsener Stadtverwaltung hat gemeinsam mit ihren Fachabteilungen eine Prioritätenliste erstellt. Bei Erstellung dieser Prioritätenliste wurden die einzelnen Projekte gewichtet nach Personalkapazitäten, Stand des Projektes, Geldmittel, Dringlichkeitsstufe und ob es sich bei dem Projekt um eine Pflichtaufgabe oder um eine freiwillige Aufgabe handelt.

Erst nachdem sämtliche Projekte in ihrer Summe ausgearbeitet waren, ging die Verwaltung daran, die Investitionen nach Dringlichkeit zu gewichten. Aber auch Projekte, die bereits weit vorangeschritten sind oder bei denen zugesagte Fördermittel von Bund und Land sonst wegfallen würden, sind in die Priorisierung eingeflossen.

Bei der so zustande gekommenen Summe aller Investitionen muss eine Priorisierung erfolgen. Die Stadt Garbsen kann zwar all diese Projekte durchführen, aber nicht auf einmal.

Die Prioritätenliste enthält einen 4-Stufen-Plan, wobei es immer wieder Verschiebungen geben wird. Sobald Projekte aus der Prioritätsstufe 1 erledigt sind und entfallen, rücken Projekte aus den Stufen 2-4 auf.

Als Ratsmitglieder haben wir einstimmig der Prioritätenliste zugestimmt. Diese Entscheidung fiel uns nicht leicht, aber sie ist notwendig, um in Zeiten begrenzter finanzieller Mittel verantwortungsvoll zu handeln.

Besonders wichtig ist uns dabei die Sicherheit der in Garbsen lebenden Menschen. Projekte wie die Feuerwehrhäuser sind wichtig, aber wir müssen auch andere wichtige Bereiche wie Bildung und Infrastruktur im Blick behalten.

Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit aller haben wir als SPD Garbsen für unsere Feuerwehren in Garbsen zwei Prüfanträge gestellt. Diese Prüfanträge würden zusätzliches Geld beschaffen, das für den Bau der Feuerwehrhäuser verwandt werden könnte. Damit würde der Bau der Feuerwehrhäuser aus den Stufen 2-4 aus der Prioritätenliste herausfallen und diese damit nur insoweit verändern, als das weitere wichtige Aufgaben, die für die Stadtentwicklung und das Zusammenleben hohe Bedeutung haben, früher in die Prioritätsstufe 1 einziehen können.

Die beiden Prüfanträge findet ihr auf unserer Homepage.