Sachverhalt

Zur Erneuerung der Durchführung des Horster Bruchgrabens unter der K 322 ist

diese seit Mitte August 2025 zwischen den Garbsener Ortsteilen Horst und Frielingen

voll für den motorisierten Verkehr gesperrt. Das zwingt neben dem Individualverkehr

auch die Buslinie 400 der üstra seither zu erheblichen Umwegen und

Mehrkilometern. Gleichzeitig wird die Wohnsammelstraße „Schützenstraße“ in

Garbsen Meyenfeld nun mit verstärktem Bus- und Schwerlastverkehr belastet.

Ursprünglich angekündigtes Ende der Baumaßnahme sollte der 30. November 2025

sein. Bereits in der ersten Novemberhälfte berichteten Anwohnende in der Nähe der

Baustelle, dass dort bereits seit Wochen nichts mehr passiere. So sah sich die

Region Hannover veranlasst Stellung zu nehmen. Sehr unverbindlich wurde von

Problemen mit der Wasserhaltung und allgemeinen Baubetriebsstörungen an der

Baustelle gesprochen und verkündet, dass sich die Baumaßnahme bis ins erste

Quartal 2026 verzögern werden und man schließe auch weitere Verzögerungen nicht

aus.

 

Anwohner und Geschäftsleute zeigen sich zunehmend genervt und verärgert.

In einer weiteren Pressemitteilung der Region Hannover am 26.11.2025 heißt es

nun: „Grund für die Verlängerung der Bauzeit sind vor allen Dingen die schwierigen

Baugrundverhältnisse. Über einer Tonschicht liegt eine Sandschicht mit hohem

Feinanteil, die in Verbindung mit Wasser eine starke Fließeigenschaft aufweist.

Beim Abpumpen von Wasser aus dem Aushub droht das Nachrutschen des

umliegenden Erdreichs. Diese Situation macht zusätzliche Sicherungsmaßnahmen

notwendig und verlängert dadurch den Bauablauf erheblich.“

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

• Gehören zu den Planungen solcher Baumaßnahmen nicht bereits entsprechende

Baugrunduntersuchungen?

 

Antwort:

Für diese Baumaßnahmen wurden umfangreiche Baugrunduntersuchungen ausgeführt. Baugrunduntersuchungen erfolgen immer nur punktuell und können

an anderer Stelle auch abweichen. Aus der punktuellen Erkundung wird ein

Gesamtbild abgebildet und entsprechend eine Empfehlung ausgesprochen.

 

• Weshalb fällt die Baugrundbeschaffenheit erst nach zwei Monaten Bauzeit auf?

 

Antwort:

Im Vorfeld sind Vorbereitungsarbeiten im Baufeld auszuführen: Umfahrung

Fußgänger, Baufeld frei machen, Sicherungsmaßnahmen, Asphaltabbruch,

bestehende Leitungen (Wasser, Gas, Schmutzwasser, Strom, Kommunikation,

etc.) müssen geortet, gesichert und verlegt werden. Anschließend beginnen die

eigentlichen Erdbauarbeiten und die Einrichtung der Wasserhaltung.

 

• Müssen die nun zu planenden weiteren Maßnahmen vorher erst noch erneut

ausgeschrieben werden? Falls ja, mit welchen zusätzlichen Verzögerungen ist zu

rechnen?

 

Antwort:

Nein, es muss nicht erneut ausgeschrieben werden.

 

• Gibt es ggf. Möglichkeiten, das weitere Verfahren zu beschleunigen?

 

Antwort:

Nein. Die noch ausstehenden Leistungen sind neu terminiert worden und nach

jetzigem Stand bis zum 30.04.2026 verlängert.

 

• Wann ist mit weiteren Aktivitäten vor Ort auf der Baustelle zu rechnen?

 

Antwort:

Seit Montag, 24.11.2025, wird nach jetzigen Terminplan wieder gearbeitet und

der Baufortschritt sollte schrittweise erkennbar sein.

Ab dem 22.12.2025 bis einschließlich 11.01.2025 ist seitens der Baufirma

betrieblicher Winterurlaub angekündigt. Demnach werden erst am 12.01.2025 die

Bautätigkeiten wieder aufgenommen.

 

• Welche Witterungseinflüsse haben im speziellen Fall nun (Winter) besonderen

Einfluss auf dieses Vorhaben?

 

Antwort:

Grundsätzlich war ein Bauende Ende November eingeplant, so dass kein

geplanter Winterbau vorgesehen war. Witterungsempfindliche Arbeiten sind

demnach nach Witterung und Schutzmaßnahmen anzupassen. Die Hauptbauteile

sind Stahlbetonfertigteile, die aktuell in einem Werk bei Halberstadt produziert

werden und somit unabhängig von der Witterung sind.

 

• Sieht die Region Hannover ggf. in Zusammenarbeit mit der Stadt Garbsen keine

Möglichkeit zumindest für den PKW-Verkehr Provisorien zu schaffen, falls wegen

des Winters an der Baustelle auch weiterhin nicht gearbeitet werden könnte?

 

 

Antwort:

Nein. Ein Provisorium ist nicht möglich, so dass die ausgewiesene

Umleitungstrecke genutzt werden muss. Ziel der Region ist immer auch ein

zügiger Abschluss der Baumaßnahmen. Die Verwaltung ist sich der Tatsache

bewusst, dass die Verzögerung über den Winter diesem Anspruch nicht gerecht

wird.