Anfrage des Regionsabgeordneten Karsten Vogel zur K 322 zwischen Horst und Frielingen
Sachverhalt
Zur Erneuerung der Durchführung des Horster Bruchgrabens unter der K 322 ist
diese seit Mitte August 2025 zwischen den Garbsener Ortsteilen Horst und Frielingen
voll für den motorisierten Verkehr gesperrt. Das zwingt neben dem Individualverkehr
auch die Buslinie 400 der üstra seither zu erheblichen Umwegen und
Mehrkilometern. Gleichzeitig wird die Wohnsammelstraße „Schützenstraße“ in
Garbsen Meyenfeld nun mit verstärktem Bus- und Schwerlastverkehr belastet.
Ursprünglich angekündigtes Ende der Baumaßnahme sollte der 30. November 2025
sein. Bereits in der ersten Novemberhälfte berichteten Anwohnende in der Nähe der
Baustelle, dass dort bereits seit Wochen nichts mehr passiere. So sah sich die
Region Hannover veranlasst Stellung zu nehmen. Sehr unverbindlich wurde von
Problemen mit der Wasserhaltung und allgemeinen Baubetriebsstörungen an der
Baustelle gesprochen und verkündet, dass sich die Baumaßnahme bis ins erste
Quartal 2026 verzögern werden und man schließe auch weitere Verzögerungen nicht
aus.
Anwohner und Geschäftsleute zeigen sich zunehmend genervt und verärgert.
In einer weiteren Pressemitteilung der Region Hannover am 26.11.2025 heißt es
nun: „Grund für die Verlängerung der Bauzeit sind vor allen Dingen die schwierigen
Baugrundverhältnisse. Über einer Tonschicht liegt eine Sandschicht mit hohem
Feinanteil, die in Verbindung mit Wasser eine starke Fließeigenschaft aufweist.
Beim Abpumpen von Wasser aus dem Aushub droht das Nachrutschen des
umliegenden Erdreichs. Diese Situation macht zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
notwendig und verlängert dadurch den Bauablauf erheblich.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
• Gehören zu den Planungen solcher Baumaßnahmen nicht bereits entsprechende
Baugrunduntersuchungen?
Antwort:
Für diese Baumaßnahmen wurden umfangreiche Baugrunduntersuchungen ausgeführt. Baugrunduntersuchungen erfolgen immer nur punktuell und können
an anderer Stelle auch abweichen. Aus der punktuellen Erkundung wird ein
Gesamtbild abgebildet und entsprechend eine Empfehlung ausgesprochen.
• Weshalb fällt die Baugrundbeschaffenheit erst nach zwei Monaten Bauzeit auf?
Antwort:
Im Vorfeld sind Vorbereitungsarbeiten im Baufeld auszuführen: Umfahrung
Fußgänger, Baufeld frei machen, Sicherungsmaßnahmen, Asphaltabbruch,
bestehende Leitungen (Wasser, Gas, Schmutzwasser, Strom, Kommunikation,
etc.) müssen geortet, gesichert und verlegt werden. Anschließend beginnen die
eigentlichen Erdbauarbeiten und die Einrichtung der Wasserhaltung.
• Müssen die nun zu planenden weiteren Maßnahmen vorher erst noch erneut
ausgeschrieben werden? Falls ja, mit welchen zusätzlichen Verzögerungen ist zu
rechnen?
Antwort:
Nein, es muss nicht erneut ausgeschrieben werden.
• Gibt es ggf. Möglichkeiten, das weitere Verfahren zu beschleunigen?
Antwort:
Nein. Die noch ausstehenden Leistungen sind neu terminiert worden und nach
jetzigem Stand bis zum 30.04.2026 verlängert.
• Wann ist mit weiteren Aktivitäten vor Ort auf der Baustelle zu rechnen?
Antwort:
Seit Montag, 24.11.2025, wird nach jetzigen Terminplan wieder gearbeitet und
der Baufortschritt sollte schrittweise erkennbar sein.
Ab dem 22.12.2025 bis einschließlich 11.01.2025 ist seitens der Baufirma
betrieblicher Winterurlaub angekündigt. Demnach werden erst am 12.01.2025 die
Bautätigkeiten wieder aufgenommen.
• Welche Witterungseinflüsse haben im speziellen Fall nun (Winter) besonderen
Einfluss auf dieses Vorhaben?
Antwort:
Grundsätzlich war ein Bauende Ende November eingeplant, so dass kein
geplanter Winterbau vorgesehen war. Witterungsempfindliche Arbeiten sind
demnach nach Witterung und Schutzmaßnahmen anzupassen. Die Hauptbauteile
sind Stahlbetonfertigteile, die aktuell in einem Werk bei Halberstadt produziert
werden und somit unabhängig von der Witterung sind.
• Sieht die Region Hannover ggf. in Zusammenarbeit mit der Stadt Garbsen keine
Möglichkeit zumindest für den PKW-Verkehr Provisorien zu schaffen, falls wegen
des Winters an der Baustelle auch weiterhin nicht gearbeitet werden könnte?
Antwort:
Nein. Ein Provisorium ist nicht möglich, so dass die ausgewiesene
Umleitungstrecke genutzt werden muss. Ziel der Region ist immer auch ein
zügiger Abschluss der Baumaßnahmen. Die Verwaltung ist sich der Tatsache
bewusst, dass die Verzögerung über den Winter diesem Anspruch nicht gerecht
wird.