Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen

Wohnungsbau Berenbostel 2020

Zur Sicherstellung einer Sozialwohnungsquote in diesem neuen Wohngebiet wird beantragt, dass mindestens 25 % der Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau errichtet werden und dies im Handlungskonzept Berenbostel 2020 und den Bebauungsplänen festgeschrieben wird.

Schon jetzt sollen entsprechende Verhandlungen mit Wohnungsbaugesellschaften, z.B.der Kreissiedlungsgesellschaft KSG Hannover, aufgenommen werden.

Parallel soll auch geprüft werden, ob Garbsen zur Sicherstellung von kommunalem und sozialem Wohnungsbau – wie andere Städte im Gebiet des ehemaligen Landkreises Hannover – eine eigene Wohnungsbaugesellschaft Garbsen gründen kann.

Gerade in Berenbostel steigt der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum an. Die Mieter der Vonovia können sich nach der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen Auf dem Kronsberg diese immer wieder nicht mehr leisten. Erhalten sie noch staatliche Unterstützung folgt die Aufforderung, sich preisgünstigere Wohnungen zu suchen. Diese sind aber nicht vorhanden.

40% der Wohnungssuchenden in Deutschland haben Anspruch auf geförderten Wohnraum. Da in den letzten Jahrzehnten jedoch gerade dieser nicht gebaut wurde, geht die Schere zwischen Bedarf und Angebot immer weiter auseinander. Hinzu kommt, dass auch die Nachfrage nach Wohnraum insgesamt weiter zunimmt.

Bürger*innen und Studierende müssen sich das Wohnen in Garbsen leisten können.

Durch einen klar vorgegeben Anteil an bezahlbarem Wohnraum von mindestens 25% in Neubaugebieten, wird auch das Zusammenleben und Zusammenwachsen unterschiedlicher Milieus gefördert und spart für die Zukunft zusätzliche Kosten. Leider hat der Markt über Jahre bewiesen, dass er sich zum größten Teil dieser Verantwortung entzogen hat und deshalb muss die Politik handeln, bevor es wieder zu spät ist.

Karsten Vogel Gudrun Roggenkamp

(Fraktionsvorsitzender) (Ratsfrau)