Das Thema ist immer wieder Streitthema in der Kommunalpolitik und wird sicher durch zunehmend erneuerungsbedürftige Straßen auch in Garbsen auf die Tagesordnung kommen. Im Frühjahr 2017 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, die es nun zulässt, nicht nur die direkten Anlieger einer Straße zu belasten, wenn diese neu gebaut oder grundsaniert wird, sondern dies auch in anderer Form zu finanzieren.

Die SPD hat deshalb nachfolgenden Antrag eingebracht, der die Verwaltung auffordert, Möglichkeiten und Wege eines geänderten Vorgehens aber auch die Konsequenzen für den städtischen Haushalt aufzuzeigen.