Ratsanfrage nach § 14 GO der Stadt Garbsen
Erschließungsmaßnahmen

Derzeit sind mehrere Bauleitpläne im Verfahren, die kurzfristig abgeschlossen werden können und damit die Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen ermöglichen. Im Ent-wurf des Haushaltsplanes 2017 sind, bis auf den Bereich Campus, keine Haushaltsmittel veranschlagt worden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
 Wird dadurch die Umsetzung von Baumaßnahmen behindert?
 Soweit erforderlich, können Mittel bereitgestellt werden?
 Wie soll die Veranschlagung und Finanzierung dann erfolgen?
 Ist ggfs. ein Nachtragshaushaltsplan erforderlich?
Karsten Vogel Dr. Jens Holger Göttner
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender

Ratsanfrage nach § 14 GO der Stadt Garbsen
Geoinformationssystem

Für die Einrichtung und Pflege des Geoinformationssystems sind in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 Mittel zur Verfügung gestellt und wahrscheinlich auch ausgegeben wor-den. Für das Haushaltsjahr 2017 werden weder im Ergebnis- noch im Finanzhaushalt Mittel zur Verfügung gestellt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
 Ist der Aufbau des Geoinformationssystems abgeschlossen?
 Ist eine weitere Pflege bzw. Aktualisierung des Systems nicht erforderlich?
 Sind durch die Einführung des Systems die gewünschten positiven Ergebnisse er-reicht worden?
 Wie soll die Anwendung und weitere Entwicklung ggfs. Vernetzung mit anderen Systemen erfolgen?
 Sind Veranschlagungen von Haushaltsmitteln für 2017 erforderlich?
Karsten Vogel Dr. Jens Holger Göttner
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Garbsen

Ratsanfrage nach § 14 GO der Stadt Garbsen
Personalausstattung

Seit Jahren erfolgen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Grünflächen ständig Haushalts-übertragungen in die Folgejahre, was ein Indiz dafür ist, dass die beschlossenen Maß-nahmen nicht zeitgerecht umgesetzt werden können. Dafür können unterschiedliche Gründe maßgebend sein, wie z. B. eine zu geringe Personalausstattung.
Wir fragen daher die Verwaltung:
 Ist die Personalausstattung für die zu bewältigenden Aufgaben angemessen?
 Ist wegen der jahrelangen verzögerten Umsetzung von Baumaßnahmen nicht die Zahl der Mitarbeiter zu erhöhen?
 Sollte bei temporärem zusätzlichem Arbeitsanfall nicht verstärkt Ingenieurbüros eingesetzt werden?
 Wann wird den Fraktionen und den VA-Mitgliedern ein aktueller Stellenbeset-zungsplan zur Verfügung gestellt und erläutert?
Karsten Vogel Dr. Jens Holger Göttner
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender

Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen
Einstellung der 3 Administratoren

Beschlussvorschlag
Den 3 Garbsener Systemadministratoren, die jeweils für ein Schulzentrum und die zugeordneten Grundschulen zuständig sind, wird angeboten, sie als städtische Angestellte mit festen Verträgen zu übernehmen. Sollten sie nicht daran interessiert sein oder sollte die unterbrechungsfreie Übernahme rechtlich nicht möglich sein, werden diese 3 Stellen ge-mäß den Anforderungen neu ausgeschrieben bzw. besetzt. Die Administratoren sollen nach einem ihrer Qualifikation entsprechenden Tarif bezahlt werden.
Die Stadt(verwaltung) setzt sich über ihre Mitgliedschaften in den kommunalen Vereini-gungen weiterhin dafür ein, dass die Zuschüsse des Landes für die Tätigkeiten der Ad-ministratoren auf ein kostendeckendes Niveau gehoben werden. Ziel kann auch sein, dass das Land die Stellenfinanzierung der Administratoren als Landesangestellte (ganz) übernimmt.
Die Vertreter der politischen Parteien im Rat werden diese Ziele mit ihren Möglichkeiten der Einflussnahme unterstützen.
Begründung
Gemäß Medienentwicklungsplan der Stadt Garbsen sind in den letzten Jahren für die Schulen in Garbsen immer mehr PCs und Peripheriegeräte angeschafft worden; die Vernetzung in den Schulen mitsamt Serverbetrieb, Internet-Anbindung etc. ist weit vorange-schritten.
Eine IT-Ausbildung an den Schulen (auf verschiedenen Niveaus in den Lehrplänen ver-ankert) ist als Vorbereitung für Ausbildung, Studium und Beruf zwingend notwendig. Die sächliche Ausstattung dafür wird durch die Stadt getragen. Bei den 3 Systemadministra-toren gibt es verschiedene Regelungen zum Beschäftigungsverhältnis und zur Bezah-lung, so unter anderem durch Mischfinanzierung mit schulischen Fördervereinen. Länger-fristige oder feste Vertragsverhältnisse bestehen nicht. Da die Administratoren sowohl die von der Stadt bezahlten Geräte und Technik warten, reparieren und auf den neuesten Stand bringen, aber auch Schüler und Lehrer einweisen, instruieren sowie schulintern fortbilden, hat ihre Tätigkeit auch eine deutlich pädagogische Komponente. Der Stellen-wert für die gesamte Arbeit kann nicht hoch genug bewertet werden. Eine (mindestens vorübergehende) Festanstellung durch die Stadt ist angesichts der Tatsache, dass sich die Verhandlungen mit dem Land noch lange hinziehen können, zwingend erforderlich.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Karsten Vogel Wilfried Aick
Fraktionsvorsitzender schulpolitischer Sprecher

Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen
Berichtswesen Investitionen

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Garbsen beschließt, dass zur besseren Haushaltsüberwachung und -abwicklung die Verwaltung dem Wirtschafts- und Finanzausschuss vierteljährlich eine Statusübersicht über die beschlossenen Investitionsmaßnahmen vorlegt.
Begründung
Seit Jahren werden mit Abschluss der jeweiligen Haushaltsjahre Beträge für Investitionen in Millionenhöhe, die z. T. die neu veranschlagten Summen erreichen, übertragen. D. h., dass beschlossene Maßnahmen nicht, nicht zeitgerecht oder nur teilweise realisiert wer-den. Um eine konkrete Einschätzung der Lage zu ermöglichen, ist ein Statusbericht erforderlich, in dem die Einzelmaßnahmen aufgelistet sind.
Karsten Vogel Dr. Jens Holger Göttner
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender

Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen
Förderzentrum „Lernen“ und „regionales Beratungs- und Unterstüt-zungszentrum Inklusive Schule“ in Garbsen

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung beantragt bei der Region die Einrichtung eines Förderzentrums „Lernen“ in Garbsen. Gleichzeitig klärt sie die Möglichkeiten zur Etablierung eines „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule“ (RZI) in Garbsen zum nächst-möglichen Zeitpunkt (d. h. in der 2. Phase).
1. Die Stadt stellt für das Förderzentrum die ehemalige Förderschule am Kleegrund zur Verfügung oder sucht nach einer adäquaten räumlichen Alternative. Die jetzigen Nutzer der ehemaligen Förderschule Im Kleegrund werden zeitnah informiert; die Verwaltung schlägt ihnen – soweit vorhanden – andere Unterbringungsmöglichkeiten vor.
2. Die Verwaltung klärt mit der Region und dem MK die Verfahrensweise zur Einrichtung eines zukünftigen RZI und untersucht mittelfristig die Möglichkeiten, in Garbsen dafür Räume zur Verfügung zu stellen. Zu klären ist in diesem Kontext auch, ob die RZI mittel- oder langfristig alle Förderzentren ersetzen sollen/werden. Im Falle der Ersetzung soll dann das RZI in Garbsen Nachfolgerin des Förderzentrums Am Kleegrund werden.
Begründung
Zu 1:
Garbsen ist die zweitgrößte Stadt in der Region und hat mehr als 6600 Schülerinnen und Schüler (SuS). 286 SuS haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, davon 134 im Bereich Lernen (Stand Schuljahr 2015/16). Von diesen befinden sich 46 SuS an den 11 Grund-schulen. Die Garbsener Schulen werden von über 800 SuS mit Migrationshintergrund besucht. An zwei Grundschulen erreicht der Migrantenanteil 55 bzw. 60 %. Zusam-men mit den Kindern aus den sozialen Brennpunkten Auf der Horst und Kronsberg ergibt sich so ein hoher Bedarf an unterstützenden und fördernden Maßnahmen in den Schulen. Ein Förderzentrum in Garbsen würde nun ermöglichen, auf kurzem Wege diese Schulen zu erreichen und in ein Netzwerk einzubinden. Die bisherigen beiden Förderschulen in Garbsen sind in den letzten Jahren aufgrund des Schülerschwundes aufgehoben worden; die SuS finden sich größtenteils in den 7 genehmigten Sprachlernklassen wieder.
Darüber hinaus ermöglicht Garbsen aufgrund seiner zentralen Lage in der Region die schnelle Anbindung der Schulen in den benachbarten Städten und Gemeinden, um sie angemessen zu unterstützen. Mit der ehemaligen Förderschule Am Kleegrund steht dazu ein sehr gut geeignetes Gebäude für die Unterbringung der Förderschullehrkräfte zur Ver-fügung. Angemessene Räumlichkeiten für Konferenzen, Dienstversammlungen in- und externe Weiterbildungen, Einzelarbeitsplätze, Sekretariat sind vorhanden. Die Einrich-tung des Förderzentrums in Garbsen würde schon wegen der räumlichen Nähe den be-sonderen Blick auf die Garbsener Schulen fördern. Ein solcher Einsatzschwerpunkt in unserer Stadt wird die Qualität der Fördermaßnahmen weiter steigern und die Bedarfe unserer Schulen eher in den Fokus rücken als eine Einrichtung in einer weit entfernten Kommune der Region.
Zu 2: Das Thema Fördermaßnahmen ist inhaltlich nicht von dem Thema Inklusion zu trennen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren (auch gemäß gesetzli-cher Rege-lungen) die Zahl der inklusiv zu beschulenden SuS in den Schulen noch zu-nehmen wird.
Da dies auf alle Kommunen in der Region und in Niedersachsen zutreffen wird, sollen gemäß Vorgabe des MK (in ganz Niedersachsen) RZI eingerichtet werden, die als An-laufstelle für alle Fragen des sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung in der jeweiligen Region zuständig sein werden. Für die erste Planungsrunde (Ausschreibung der Position von Planungsgruppenleitung und Planungsgruppenmitglieder) sind 8 Land-kreise und 3 kreisfreie Städte ausgewählt worden. Die Region bzw. Garbsen ist nicht da-runter. Somit steht aber Zeit zur Verfügung, sich rechtzeitig um die Chancen zu kümmern, ein solches RZI in Garbsen etablieren zu können.
Karsten Vogel Wilfried Aick
Fraktionsvorsitzender schulpolitischer Sprecher

Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen
Grundstücksfonds

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Garbsen beschließt erneut die Einrichtung eines Grundstücksfonds mit einer Grundausstattung in Höhe von 500.000,00 €.
Begründung
Bereits mit dem Haushaltsplan 2015 hatte der Rat die Einrichtung eines Grundstücks-fonds in Höhe von 500.000,00 € beschlossen. Die Umsetzung dieses Beschlusses er-folgte durch die Verwaltung nicht. Vielmehr wurde vom damaligen Kämmerer angeboten, die Finanzausstattung des Grundstücksfonds durch die Verkaufserlöse des Gewerbege-bietes Molkereistraße sicherzustellen. Auch dies wurde abweichend vom Beschluss nicht realisiert. Die seitens der SPD-Fraktion erfolgte Ratsanfrage vom 18.08.2016 und deren Beantwortung waren im Ergebnis unbefriedigend und nicht zielführend.
Karsten Vogel Dr. Jens Holger Göttner
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender

Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen
Stadtmarketingkonzept

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Garbsen beschließt für die Erstellung eines professionellen Stadtmar-ketingkonzeptes 40.000 € im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.
Begründung
Bereits im Haushaltsplan 2016 waren für die Erstellung eines Stadtmarketingkonzeptes Mittel veranschlagt worden, die dann nicht verausgabt wurden, da das Konzept bzw. An-sätze dazu von Studenten der Hochschule Hannover erarbeitet wurden. Da diese Ergebnisse aber nur ein Einstieg in ein gesamtheitliches Konzept sein können, ist die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte erforderlich.
Karsten Vogel Dr. Jens Holger Göttner
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender