Die Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen den Grundstücksverkauf des Badeparks Berenbostel kann die SPD nicht mittragen. Zwar kann man sich der Argumentation der Verwaltung nicht gänzlich entziehen, wenn es die Eindeutigkeit der Aussagen in dem Begehren betrifft, die sich im Verlaufe des Begutachtungsverfahrens ja aber auch entscheidend gewandelt haben. So war der Verwaltung noch zuzustimmen, als sie die Diskrepanz zwischen Fragestellung und Begründung in der Vorwoche herausstellte. Bis dahin wurde gegen den Grundstücksverkauf i.w. mit Argumenten für einen Weiterbetrieb des Bades argumentiert. Seit letztem Montag jedoch haben die Initiatoren deutlich gemacht, dass es nur um die Frage geht, einen Verkauf jetzt zu verhindern, um dann später weitere Entscheidungen überhaupt noch treffen zu können, egal ob es dann um den Weiterbetrieb des Bades oder andere Alternativen gehen soll. Die Verwaltung setzte, wie auch den nachfolgenden Presseveröffentlichungen zu entnehmen ist, die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit den Interessen des Freundeskreises Badepark Berenbostel gleich. Diese Annahme jedoch ist irrig. Dies ist für die SPD erkennbar und deshalb kein Grund für eine Ablehnung.

Auch die Argumente gegen den Kostendeckungsvorschlag sind für die SPD aus verschiedenen Gründen nicht zustimmungsfähig. Das beginnt bereits aus grundsätzlichen Erwägungen. Nahezu alle Bürgerbegehren in Niedersachsen scheitern an den Vorgaben für die Kostende- ckungsvorschläge. Aus dem Grund wird die rot-grüne Landesregierung diesen Passus zukünftig streichen! Insofern hätte man sich hier ein moderateres Vorgehen der Stadt Garbsen erwartet. Im Detail sind es dann zwei Gründe für die Nichtzustimmung. Es wird behauptet, das von den Initiatoren genannte Grundstück an der Europaallee sei Teil einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Garbsen-Mitte. Allein eine solche Maßnahme ist vom Rat nie beschlossen worden! Im Gegenteil schrieb die Verwaltung noch im Mai auf eine Anfrage der SPD zu diesem Grundstück allein, dass hier eine gewerbliche Nutzung bzw. Kerngebietsnutzung baurechtlich zulässig sei. Von einem Verkaufsverbot wird dort nichts ausgesagt! Weiterhin fordert die Stadt von den Initiatoren des Bürgerbegehrens detaillierte Kostenaufstellungen für die Unterhaltung des Grundstückes Badepark. Diese ist jedoch die Stadt Garbsen selbst nicht in der Lage auszuwei- sen. Es gilt doch auch für die Verwaltung beim Haushalt das Globaldeckungsprinzip, also dass alle anfallenden Unterhaltskosten nur global veranschlagt werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Nachdem nun der Antrag für ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Grundstückes Badepark Berenbostel vom Tisch gewischt wurde, tauchen ganz plötzlich die Aktivitäten der Stadt für den Neubau ihres Zentralbades in der Öffentlichkeit auf. Dies soll natürlich nichts mit den anstehenden Kommunalwahlen zu tun haben, versichert man lächelnd. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

Für die SPD ist dabei jedoch besonders das Vorgehen des Bürgermeisters bedenklich. Bereits 2007 hat der Rat auf Antrag von CDU und Grünen eine Arbeitsgruppe Bäder eingesetzt. Diese wird vom Bürgermeister bei der Ausschreibungsvorbereitung nun jedoch bewusst nicht beteiligt. Offenbar darf der Rat am Ende nur noch seine Vorstellungen abnicken. Dies kritisiert die SPD scharf und wird zumindest eine Sitzung der Arbeitsgruppe beantragen. Ob die damaligen Antragsteller das auch so sehen oder sich inzwischen vollumfänglich durch den Bürgermeister vertreten fühlen, bleibt abzuwarten.