„Die Regelleistungen für Kinder von ALG II-Empfängern müssen deren notwendigen Bedarf abbilden. Die SPD setzt sich seit langem für eine zielgenaue Bedarfsermittlung als Grundlage für eigenständige und bedarfsgerechte Kinderregelsätze ein“, so die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks.

Die derzeitige Überprüfung der Regelsatzermittlung durch das Bundesverfassungsgericht werde hier mehr Klarheit schaffen. Die Bundestagsabgeordnete fordert: „Wenn Anfang 2010 das Urteil vorliegt, muss die neue Bundesregierung schnell daraus Konsequenzen ziehen.“

Marks weiter: „Bereits in der Vergangenheit konnten wir durchsetzen, dass die Kinderregelsätze besser ausgestaltet werden: So haben wir mit der Einführung der dritten Stufe des Kinderregelsatzes für 7- bis 13-Jährige den Bedarf dieser Altersgruppe besser abgebildet. Der Betrag ist um 40 Euro auf 251 Euro angehoben worden - gegen den anfänglichen Widerstand der CDU/CSU.“

Die SPD habe in der Großen Koalition auch erreicht, dass alle Kinder, für die Sozialleistungen gezahlt werden, jährlich ein Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro erhalten.

„Wir brauchen aber nicht nur eigenständige bedarfsgerechte Kinderregelsätze, sondern auch eine bedarfsgerechte Infrastruktur für Familien. Wenn die schwarz-gelben Steuersenkungspläne weiter verfolgt werden, wird den Ländern und Kommunen das notwendige Geld für den Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur fehlen“, warnte die Abgeordnete.

Für Alleinerziehende, die besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, sei gerade eine gute Betreuungsinfrastruktur notwendig, um den Sprung in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Daher müsse der Betreuungsausbau für unter Dreijährige, der in den vergangenen Jahren ganz oben auf der Agenda stand, weiter vorangetrieben werden. Die neue Regierung dürfe die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.