Bereits in der Ratssitzung am 10.12.2018 hatte die SPD einen Resolutionsentwurf vorgelegt, der jedoch aufgrund unzureichender Unterstützung dann nicht behandelt wurde. Für die nächste Sitzung am 17.12.2018 legt die SPD einen neuen Entwurf als Dringlichkeitsantrag vor, der nachfolgend dokumentiert ist.

Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen
Resolution gegen den Lehrerpranger der AfD auch in Niedersachsen

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Garbsen verurteilt das Vorgehen der AfD, nun auch in Garbsen ihren Lehrerpranger aufzubauen. Unliebsame Lehrer wurden schon zu Stasi- und Nazizeiten diffamiert und angeprangert. Solche Plattformen darf es in einem demokratischen Rechts-staat nicht geben. Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegen diese Prakti-ken zu solidarisieren.

Begründung:
Nach Medienberichten plant die rechtspopulistische Partei AfD, in Niedersachsen Melde-plattformen gegen Lehrkräfte zu etablieren. Ein solches Portal ging bereits im September in Hamburg online. Dort können Nutzer*innen der AfD-Fraktion melden, wenn sich Lehrkräfte oder andere Beschäftigte an Schulen ihrer Meinung nach nicht neutral verhalten. Die AfD droht den gemeldeten Lehrkräften unverblümt mit Dienstaufsichtsbeschwerden. Hier werden auch Schüler*innen instrumentalisiert und gezielt zur Denunziation aufgefordert.
Die rechtspopulistische Partei, die rassistische, menschenverachtende und verfassungs-feindliche Äußerungen in den eigenen Reihen zulässt, beruft sich auf ein vermeintliches Neutralitätsgebot und den „Beutelsbacher Konsens“. Demnach wäre – so die AfD – aus-geschlossen, dass sich Lehrkräfte im Unterricht kritisch mit rechtspopulistischen Positionen auseinandersetzen und sich selbst positionieren. Nach geltender Rechtslage ist aber faktisch das Gegenteil der Fall: Entsprechend dem gesetzlich festgeschriebenen Bildungsauftrag haben die Schulen und Hochschulen den Auftrag, die dem Grundgesetz zugrundeliegenden Wertvorstellungen im Sinne der freiheitlichen und demokratischen Grund- und Menschenrechte zu vermitteln. Als Multiplikator*innen der Demokratie sollen sie die Schüler*innen zur Mitgestaltung der Gesellschaft in „staatsbürgerliche[r] Verantwortung“ befähigen. Den rechtlichen Rahmen bilden neben den Artikeln 3 des Grundgesetzes und der Niedersächsischen Verfassung im Besonderen die §§ 2 und 3 des Nie-dersächsischen Schulgesetzes. Die Lehrkraft hat auf dieser Grundlage auch das Recht, die eigene Meinung in einem kontrovers angelegten Unterricht zum Ausdruck zu bringen, wenn die Meinungsäußerung als solche erkennbar ist. So etwas wie ein „Neutralitätsgebot“ gibt es hingegen nach der niedersächsischen Rechtslage nicht.


Karsten Vogel
Fraktionsvorsitzender


Nach Modifikationen bei der Abstimmung mit den anderen Fraktionen wurde am Ende der nachfolgende Resolutionstext und das Schreiben des KM an alle Lehrkräfte in Niedersachsen von allen gegen die vier Stimmen der AfD verabschiedet.