Ratsantrag nach § 5 GO der Stadt Garbsen
Vorgaben zu energetischen Maßnahmen in Bauleitplanverfahren

Beschlussvorschlag:
Bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen prüft die Verwaltung grundsätzlich immer auch, ob in diesem Rahmen besondere Vorgaben für energetische Maßnahmen festzulegen und von den zukünftigen Bauherren zu treffen sind. Dazu wird der Rat über die getroffenen Abwägungen unterrichtet.

Sachverhalt:
Die Stadt Garbsen hat sich der Unterstützung der Energiewende in Deutschland verpflichtet. Dabei kann es nicht nur bei Erklärungen und symbolhaften Aktionen bleiben. Das Thema muss in allen Bereichen verwaltungsseitigen und politischen Handelns integriert werden.
Werden neue Baugebiete ausgewiesen, muss dazu auch die Prüfung zur Eignung für die Anwendung und ggf. die Vorgabe besonderer Maßnahmen des Klimaschutzes, der Energiegewinnung oder anderer umweltschonender Aktivitäten gehören. Das kann die Ausrichtung der Baukörper sein, um eine problemlose Nutzung der Fotovoltaik zu ermögli-chen, die Vorgabe zur Nutzung von Blockheizkraftwerken o.ä..
Damit sich der Rat mit der Thematik fachkundig beraten auseinandersetzen kann, stellt die Verwaltung ihre jeweiligen Bemühungen und Prüfungen im Rahmen der Beratungen ausdrücklich vor. Dem Rat bleibt die Entscheidung auf Basis dieser Vorarbeiten und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben überlassen.
Karsten Vogel
(Fraktionsvorsitzender)