Im letzten Jahr hatte sich die SPD an den Landesverkehrsminister Olaf Lies gewandt, um seine Unterstützung für eine Realisierung der seit Jahren in Garbsen geplanten Verlängerung der Langenhagener Straße zu erreichen. Dazu haben wir Gespräche mit der Staatssekretärin Daniela Behrens geführt, die am Ende als einzig gangbaren Weg eine Abstufung der Landesstraße 382 ergaben. Diese beantragt nun die SPD von der Verwaltung der Stadt Garbsen zu initiieren.

Antrag

Der Rat der Stadt Garbsen beschließt gemäß § 7 des Niedersächsischen Straßengeset-zes (NStrG) die Abstufung der Landestraße 382 (L 382) zu einer kommunalen Straße beim Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zu beantragen.

Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen des Antragsverfahrens die betroffenen Kommunen und die Region Hannover zu informieren und möglichst darauf hinzuwirken, dass dieser Antrag auch gemeinsam gestellt wird.

Begründung

Die Bedeutung des Lückenschlusses des Verkehrserschließungssystems und die damit verbundene Entlastung des Stadtteiles Berenbostel sind durch Gutachten hinreichend belegt. In einem Schreiben der Staatssekretärin des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, Frau Daniela Behrens, an die SPD-Fraktion hat diese in Kenntnis der bisherigen Bemühungen sowie des Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover folgenden Vorschlag zur Realisierung des Bau des Restteilstückes unterbreitet:

„Eine wirkliche Alternative, die auf jeden Fall rechtssicher ist, ist die komplette, großräumige Übertragung der L 382 bzw. L 380 auf die beteiligten Kommunen“.

Um das Verfahren weiter voran zu bringen, ist die Umwidmung für die weiteren Maßnahmen die Voraussetzung. Zwei bisher schon durchgeführte Verkehrsuntersuchungen stellen fest, dass die L 382 überwiegend kommunale Verkehre aufweist, während die Landesverkehre nur nachgeordnet sind. Damit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Abstufung gegeben.

Wenn möglich sollte, trotz anderer Tendenzen in der Vergangenheit, die Umwidmung gemeinsam mit den anderen beteiligten Kommunen erfolgen.

Sollte die Umwidmung einvernehmlich erfolgen, können nach § 7 Abs. 2 die neuen Träger der Straßenbaulast (Garbsen, Langenhagen) die Abstufung verfügen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet nach § 7 Abs. 2 das für den Straßenbau zuständige Ministerium.