Das im Juni vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit wurde heute in erster Lesung im Bundestag debattiert.



„Wir lösen ein, was sich Mütter und Väter in Deutschland wünschen: mehr Wahlfreiheit, Partnerschaftlichkeit und vor allem Zeit für Familie und Beruf in der ‚Rush Hour‘ des Lebens“, so Caren Marks, SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. „Mit diesem Gesetz unterstützen wir die Lebenswünsche der heutigen Familien. Mütter möchten gerne wieder früher in den Beruf einsteigen. Väter möchten gerne ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich mehr um ihre Kinder zu kümmern.“

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Wer heute im Elterngeldbezug Teilzeit arbeitet, verliert mit der Rückkehr in den Beruf einen Teil seines Elterngeldanspruchs; er bekommt weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf aussteigen. Erwerbstätigkeit lohnt sich dann nicht. Mit dem neuen ElterngeldPlus ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, künftig möglich, das Elterngeld doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. So können Eltern ohne Einbußen beim Elterngeld in Teilzeit arbeiten.



Mit dem Partnerschaftsbonus wird zudem, wie von den meisten Eltern gewünscht, die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Alleinerziehende profitieren von diesen Verbesserungen ebenfalls.



Neben dem Elterngeld wird auch die dreijährige Elternzeit flexibler. Künftig können 24 statt bisher 12 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht mehr notwendig sein. Diese Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.



Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=209870.html