In den letzten Wochen machte das vertragswidrige Verhalten des ansonsten so auf das Image bedachten Unternehmens Hahne im Neubaugebiet an der Leistlinger Straße Schlagzeilen.

Im Gegensatz zu anderen Fraktionen, die sich offenbar vorrangig noch immer nur mit der Person des Bürgermeisters auseinandersetzen müssen, will die SPD eine grundsätzliche Klärung der Frage erreichen, und hat deshalb nachfolgende Anfrage an die Verwaltung gestellt.

Sachverhalt

Der Bürgermeister hat hinsichtlich der Beschlussvorlage 261-b/2012 „Nördlich Leistlin-ger Straße“ unter anderem zwei Bauanträge vorab unter Berufung auf § 33 BauGB genehmigt, ohne dass Ortsrat Horst und Ausschuss für Umwelt– und Stadtentwicklung eine Entscheidung herbeigeführt haben.

Der § 33 BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung. Er bestimmt nicht denjenigen, der die Zulässigkeit feststellt. Das regelt die Hauptsatzung der Stadt Garbsen im § 6 1. c). Danach hat der Verwaltungsausschuss dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung die „Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 Baugesetzbuch (BauGB)“ übertragen.

Frage

Warum ist die Zuständigkeit des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses ausgehebelt worden?