Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Rettungsdienstleistungen vorerst nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, mahnt die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag klärende Schritte der Landesregierung an. "Eine europaweite Ausschreibung ist nur aus verfahrens- und beweistechnischen Gründen vorläufig vom Tisch. Sie kann jederzeit wieder aktuell zum Thema werden. Die Landesregierung muss sich deshalb nachdrücklich für Rechtssicherheit einsetzen, sagte der SPD-Innenpolitiker und Rettungsdienstexperte Klaus-Peter Bachmann am Dienstag in Hannover. Dieses könne beispielsweise mit einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung geschehen. Mit ihr müsste das Ziel verbunden sein, eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst zu erreichen. Zuvor müssten sich allerdings Innen- und Wirtschaftsminister auf eine gemeinsame Position einigen. "Gegenüber der SPD-Fraktion behaupteten beide, eine Ausschreibung sei nicht erforderlich.

Gegenüber der Region Hannover erklärte Bode das genaue Gegenteil", erinnerte Bachmann.

Der SPD-Abgeordnete erinnerte daran, dass im aktuellen Rettungsdienstgesetz des Landes die Vorrangstellung für die bisherigen Leistungserbringer Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe sowie für regionale private Anbieter gegen die Stimmen der SPD gestrichen wurde. "Auch hier ist eine klarstellende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes durch die Wiedereinführung der Bestimmung über die Berücksichtigung der ,gewachsenen Strukturen' mehr als notwendig", sagte Bachmann.

Die Bürger in Niedersachsen bräuchten einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen Rettungsdienst und keine Billiganbieter, die die bisher tätigen Hilfsorganisationen verdrängten. Bachmann: "Nur mit unseren gewachsenen Strukturen können die Hilfsorganisationen auch den Bereich des Katastrophenschutzes und der schnellen Einsatzgruppen bei Großschadenslagen bewältigen. Es kann nicht angehen, dass neue Anbieter sich den bezahlten Rettungsdienst mit Billiglöhnen und Gewinnen einverleiben, während die Hilfsorganisationen mit ihrer Ehrenamtlichkeit den Katastrophenschutz aufrecht erhalten müssen und bei Großschadenslagen nur noch unterstützend tätig werden."

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Sophie Bergmann

SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag